Wo bekomme ich Kapital zur Finanzierung - sogar ohne Bankverschuldung ? - Über die Dr. Werner Financial Service AG

Geld und Kapital als nachrangiges Darlehens- oder Beteiligungskapital ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) erlaubnisfrei und BaFin-frei ab € 50.000,- bis ca. € 5.000.000,- zu 3,5 % bis 5,5 % p.a. als unbesichertes Risikokapital und ohne förmlichen Kapitalmarktprospekt durch Kapitalbeschaffung von privaten Kapitalgebern zur Investitions- und Wachstumsfinanzierung :

- Mini-Mezzaninefinanzierung mit einem formlosen Beteiligungs-Exposé
- für "Small-Capital-Finanzierung" keine BaFin-Erlaubnis erforderlich !
- Wir führen Sie innerhalb von 48 Stunden an den Beteiligungsmarkt

Finanzierungen ohne Kreditgespräche und ohne Kreditprüfungen ! Neben der kreditorientierten (Banken-)Finanzierung nutzen Interessenten mit der Dr. Werner Financial Service AG ( info@finanzierung-ohne-bank.de ) die kapitalmarktorientierte Finanzierung ( = ohne Banken ).

Finanzierungen sind meistens lästig, da sie nach herkömmlichen Verhaltensweisen Kreditgespräche mit der Bank voraussetzen und dann entsprechende Kreditprüfungen folgen. Die Kreditprüfungs-Ergebnisse sind immer abhängig von Bonität und Rating und von der Wettbewerbspositionierung bei der Bank. Die Finanzierungsgespräche sind zudem seit dem Sommer 2008 durch die internationale Bankenkrise und durch die Euro-Krise seit dem Frühjahr 2010 erheblich erschwert. Ferner ist der Zugang zu Mittelstandskrediten von den Banken deutlich zurückgegangen. Der Nachrangkapitalspezialist Dr. Horst Werner setzt Finanzierungen für Mittelstandsunternehmen ohne Banken ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) ab Euro 50.000,- bis Euro 200 Mio. mit derzeit niedriger Festverzinsung oder mit Gewinnbeteiligungskapital zu günstigen Kapitalkosten ab 3,5 % p.a. ohne Bankverschuldung um. Schon lange treten neben die Kreditfinanzierung durch die Hausbank zunehmend alternative, beteiligungsorientierte Formen der bankenunabhängigen Unternehmensfinanzierung, insbesondere die privaten Nachrangdarlehen und die stimmrechtslose Gewinnbeteiligungs-Finanzierung mit bankenfreiem Mezzanine-Kapital wie z.B. der stillen Beteiligung oder der Genussrechtsbeteilighung.

Eine Kapitalbeschaffung und Eigenkapitalbesorgung ist auch für kleine mittelständische Unternehmen und ebenso bei einem lediglich geringeren Kapitalbedarf bis ca. 5.000.000,- (max. 20 Investoren pro Finanzinstrument) möglich. Bis zu dieser Größenordnung besteht mit mehreren Finanzinstrumenten bei jeweils 20 Privatinvestoren eine Realisierungs-Wahrscheinlichkeit. Höhere Beträge sind kapitalmarktrechtlich zulässig, jedoch ohne institutionelle Investoren eher irreal.

Leider gibt es von Privatinvestoren und am Beteiligungsmarkt kein Geld ohne Arbeit ! Die Beschaffung des Kapitals muss vielmehr durch ein interessantes Finanzmarketing, durch gute Firmen-Exposés, Business-Pläne, überzeugende Beteiligungs-Gespräche und Unternehmenspräsentationen erarbeitet werden. Dann ist die Kapitalbeschaffung für KMU´s und kleine und mittlere Unternehmen bei guter Präsentation mit einer dynamischen Equity Story schnell innerhalb weniger Tage und Wochen umsetzbar. Bei richtiger Einsetzung der verschiedenen Finanzinstrumente bedarf es bis zu einem Betrag von ca. € 5.000.000,- k e i n e s von der Kapitalmarktaufsicht (BaFin) genehmigten und zugelassenen Kapitalmarktprospektes bzw. Verkaufsprospektes. Eine derartige Kapitalbeschaffung im bankenunabhängigen Bereich ist im Wege einer so genannten

„Small-Capital-Finanzierung“ =
Mini-Mezzaninefinanzierung

ohne bankaufsichtsrechtliche Genehmigung möglich = Capital Finance und Mezzanine Finance für Unternehmen ( Small- and Mid-Caps companies).

Finanzierungen und Investitionskapital von Privat an private Unternehmen

Finanzierungen und Investitionen sind auch vollkommen ohne Bank über die ausserbörslichen Beteiligungs- und Kapitalmärkte möglich, wenn man die Kapitalmarktregeln beachtet und die Zugangswege zu den Investoren kennt. Finanzierungen von Privat an Privat müssen immer eine gesellschaftsrechtliche oder ein wertpapierrechtliche Grundlage haben. Normale Darlehensverträge sind nach dem § 1 Kreditwesengesetz als sogen. Einlagengeschäfte der Banken den Privatunternehmen verboten und gem. § 54 Kreditwesengesetz mit einer bis zu fünfjährigen Gefängnisstrafe bedroht. Dies ist deshalb ernst zu nehmen, da die Bankenaufsichtsbehörde BaFin jährlich etwa 3.000 Missbrauchsverfahren mit empfindlichen Bußgeldern ab Euro 10.000,- an aufwärts und Strafverfahren durchführt.

Auch nach dem Inkrafttreten des neuen Kleinanlegerschutzgesetzes am 10. Juli 2015 kann Kapital von Privat an Privat, so Dr. Horst Werner www.finanzierung-ohne-bank.de, über ein öffentliches Angebot prospektfrei ohne Verstoß gegen § 1 Kreditwesengesetz außerhalb der Banken als Nachrangdarlehenskapital mit qualifizierter Rangrücktrittsabrede, als grundschuldbesichertes Darlehen, als partiarisches Darlehen, als Direktinvestment, als stilles Gesellschaftskapital, als Genussrechtskapital, als qualifiziertes Nachrangkapital oder als Anleihekapital oder als offene Gesellschaftsbeteiligung ( z.B. als Kommanditkapital, Aktienkapital etc. ) begeben werden. Dabei sind in den Beteiligungsverträgen die Abgrenzungsmerkmale zu den Einlagengeschäften der Banken im Sinne des § 1 Kreditwesengesetz einzuhalten. Grundsätzlich ist zwar für die öffentliche Kapitalbeschaffung eine Bankenaufsichtsgenehmigung der BaFin in Frankfurt/Main - Abteilung Wertpapieraufsicht - mit einem Kapitalmarktprospekt erforderlich. Es gibt jedoch gesetzliche Ausnahmebereiche.