Sommerloch gleich Steuerloch? Was wird aus der Erbschaftsteuerreform?

Die vom Bundesverfassungsgericht für die Reparatur der Erbschaftsteuer gesetzte Frist zum 30. Juni 2016 hat der Gesetzgeber verstreichen lassen. Wann und wie es weitergeht ist unklar.

„15 Prozent auf alles“ – das ist nicht etwa der neue Werbeslogan eines Baumarktes, sondern der Vorschlag von Grünen-Chef Cem Özdemir für eine einheitliche Pauschale bei der Erbschaftsteuer. Solch revolutionäre Gedanken spielen leider bisher keine Rolle bei der Großen Koalition, wenn es darum geht, das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz verfassungskonform zu gestalten.

Minimalinvasiv oder maximal kompliziert?

„Minimalinvasiv“ sollen die Änderungen sein, so Wolfgang Schäuble bereits Anfang 2015. Am grundsätzlichen System aus Freibeträgen, Progressionsstufen und Vergünstigungstatbeständen, wollte der Finanzminister nicht drehen. Modifiziert werden sollte allein die vom Bundesverfassungsgericht monierte übertriebene Freistellung von Betriebserben bei Erbschaften und Schenkungen. Es folgte ein Regierungsentwurf aus Berlin mit einer komplizierten Regelung, die wohl nur von Steuerberatern und Fachanwälten für Steuerrecht verstanden werden kann.

Dass danach weiter an der Reform gearbeitet wurde, machte die Sache nicht besser. Wirtschaftsfreundliche Nachbesserungswünsche aus der CSU waren vor allem für die Grünen nicht der richtige Weg für mehr Steuergerechtigkeit. Schließlich scheiterte das neue Gesetz im Bundesrat und liegt derzeit beim Vermittlungsausschuss. Auch das Bundesverfassungsgericht selbst will sich dem Thema demnächst im Rahmen des Normenkontrollverfahrens noch mal annehmen.

Sicher ist nur die Rechtsunsicherheit

Bis dahin herrscht vor allem Rechtsunsicherheit. Wann kommt die neue Regelung? Gilt sie rückwirkend? Gibt es derzeit gar ein Steuerloch? Und wer sagt überhaupt, dass eine neue Regelung nicht wieder vom Bundesverfassungsgericht kassiert wird? So war es zumindest in den letzten Jahrzehnten immer.

Eigentlich Grund genug, einmal über eine Reform nachzudenken, die den Namen auch verdient. Steuergerechtigkeit ist schließlich eine wichtige Säule des sozialen Zusammenhalts in der Gesellschaft. Die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zieht ihre Bedeutung nicht aus ihrem Volumen oder der Anzahl der von ihr betroffenen Bürger. Sie steht für eine Umverteilung von Vermögen von oben nach unten. Von den einen wird sie daher als Neidsteuer bezeichnet, für andere bietet sie die Gelegenheit die Schere zwischen Reich und Arm etwas zu schließen.

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