Das Nichtrechtsgeschäft im deutschen Zivilrecht: Ein Beitrag zu den Tatbeständen des Rechtsgeschäfts und der Willenserklärung

Das „Nichtrechtsgeschäft“ stellt sich als eine der faszinierendsten und kontroversesten Rechtsfiguren des Zivilrechts in Europa dar. Erfunden von dem deutschen Karl Salomo Zachariae von Lingenthal in seinem Handbuch zum französischen Zivilrecht, wurde sie durch die Übersetzung dieses Werkes unter dem Stichwort „acte inexistant“ in Frankreich übernommen. Der Einfluss Frankreichs bewirkte seinerseits die Verbreitung dieser Lehre auf ganz Europa (mit Ausnahme von Großbritannien) und selbst Lateinamerika. Man spricht dabei von „negozio giuridico inesistente“ (Italienisch), „negocio jurídico inexistente“ (Spanisch) und „negócio jurídico inexistente“ (Portugiesisch). Die Gemeinsamkeit in allen Rechtsordnungen ist jedoch, dass sich das Schrifttum nach wie vor streitet, ob die Rechtsfigur „Nichtrechtsgeschäft“ notwendig ist. Ein rückwirkender Blick auf das deutsche Zivilrecht zeigt, dass der Begriff „Nichtrechtsgeschäft“ fast nirgendwo zu finden ist. Die vorliegende Untersuchung strebt nach einer Erklärung dieses unangenehmen Schweigens des deutschen Zivilrechts.

Das Nichtrechtsgeschäft im deutschen Zivilrecht: Ein Beitrag zu den Tatbeständen des Rechtsgeschäfts und der Willenserklärung
von Francisco Sabadin Medina
Igel Verlag
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