Bilanzverbesserung, bilanzpolitische Maßnahmen und Sanierungsmaßnahmen zur Beseitigung einer Unterbilanz

Die Optimierung der Bilanzstruktur auf der Passivseite des Jahresabschlusses eines Unternehmens ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) ist durch anzustrebende Umstellungsmaßnahmen zunächst auch ohne die Zuführung von frischer Liquidität unkompliziert möglich. Mit oft einfach durchzuführenden Vertragsänderungen lassen sich erhebliche Verbesserungen der Bilanz- und Gläubigerstruktur eines Unternehmens in der Phase drohender Überschuldung und/oder befürchteter Zahlungsunfähigkeit erreichen. Eine solche Stärkung des Eigenkapitals und damit die Beseitigung von Insolvenz-Antragsgründen ist für jedes Unternehmen mit einem so genannten „Debt-Equity-Swap“ möglich. Der Begriff „Debt-Equity-Swap" bezeichnet die Umwandlung von Verbindlichkeiten („Debt") in Eigenkapital („Equity") und ist eine Massnahme der Umschuldung ohne Bank und gleichzeitig ein Akt der Bilanzoptimierung zur Insolvenzabwendung. Durch entsprechende Vereinbarungen mit den Gläubigern werden Verbindlichkeiten zu bilanzrechtlichem Eigenkapital. Schulden können sowohl in Vollgesellschaftsanteile (z.B. GmbH-Stammanteile oder Aktien) als auch in mezzanine Finanzierungsformen (z.B. Genussrechte und stille Beteiligungen) als bilanzrechtlichem Eigenkapitalersatz umgewandelt werden.

Zur Umstrukturierung des operativen Geschäfts gehören beispielsweise Verbesserungen der Produkte oder Dienstleistungen, die Kreation neuer Produkte, Marktanpassungen bei Preisen und Serviceleistungen, Intensivierung des Marketings im kostenfreien Online-Bereich, Umstellungen zu kostengünstigeren Produktionsverfahren, Verhandlungen mit Banken und Gläubigern über günstigere Konditionen und Zahlungsfristen ( z.B. Tilgungsaussetzung, Zahlungsfrist-Verlängerungen ), Verminderung der Verwaltungskosten sowie die Straffung und Verschärfung des Mahnwesens ( z.B. Einschaltung von Inkassobüros ).

Dr. jur. Horst Werner stellt auf Anfrage Referenzen und ausführliche Vorabinformationen kostenlos bereit; diese können vertraulich unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de angefordert werden. Auch über den Weg einer Auffanggesellschaft durch die sofortige Übernahme einer Vorratsgesellschaft werden Unternehmern Möglichkeiten der Sicherung der unternehmerischen Existenz und die vorsorgliche Errichtung eines "zweiten Standbeins" aufgezeigt.

Mit dem Gesellschaftsrechtler und Bilanzjuristen Dr. Horst Werner können Hilfestellungen zur Sanierung von Unternehmen gegeben werden. Er ist Fachmann für neues Beteiligungskapital ( www.finanzeirung-ohne-bank.de ) und Bilanz-Optimierer zur Fortsetzung der unternehmerischen Tätigkeit. Es können Wege aufgezeigt werden, die Insolvenz-Antragsfristen von drei Wochen hinauszuschieben. Dr. Horst Siegfried Werner aus Göttingen bietet ein Sanierungs-Gespräch über den Gewerbebetrieb, die richtige Sanierungs-Finanzierung, neue Liquiditätsbeschaffung und Optimierung der Bilanzierung, um eine Insolvenz zu vermeiden ( = Insolvenz-Vermeidungsstrategien ). Über die Dr. Werner Financial Service Group ( www.anleger-beteiligungen.de ) kann die Sanierungsfinanzierung bewerkstelligt werden.