Der „letzte Wille“ gilt nicht?

Zermürbungskampagne mit falschen Anschuldigungen, Beleidigungen, Zwangsvollstreckungen und Zwangshaftandrohungen

Die herrschende Rechtsprechung ist sich einig: Unwahre Tatsachenbehauptungen sind rechtswidrig. Der Gesetzgeber hat in Deutschland keinen rechts- und straffreien Raum vorgesehen, in dem jemand eine missliebige Person vor Gericht fälschlich bezichtigen darf, Straftaten begangen zu haben. Und das ist gut so, würde sich doch sonst das Recht des Stärkeren auf eine besonders brutale Weise Geltung verschaffen. Wer keine Hemmungen hat, einen Konkurrenten, der sich um denselben Arbeitsplatz oder Auftrag bemüht, vor Gericht einer Straftat wie Urkundenfälschung oder Veruntreuung von Fremdgeldern zu bezichtigen, bekommt den Job beziehungsweise den Auftrag. Und derjenige, der auf unlautere Methoden dieser Art verzichtet, schaut in die Röhre. Das kann in einem Rechtsstaat niemand wollen.

Staatsanwaltschaft Hannover spielt wieder eine bemerkenswerte Rolle.
Fortsetzung folgt.

http://www.bettina-raddatz.de/blog.html