2. Kongress des BVLK Hygiene Forum in Köln

Transparenz nicht um jeden Preis –

Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure (BVLK) spricht sich eindeutig für die Transparenz der Lebensmittelüberwachung aus. „Aber nicht um jeden Preis“, sagte BVLK-Bundesvorsitzende Anja Tittes zu Beginn des Food Protect Kongresses 2014 im TechnologiePark Köln. 140 Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfolgten an diesem Tag spannende Vorträge rund um die Themen Lebensmittelsicherheit und Allergenkennzeichnung.
In ihren Begrüßungsworten ließ Anja Tittes keinen Zweifel daran, dass ihr Verband Gebühren für Routinekontrollen ablehne. „Die Erhebung von neuen Gebühren trägt nicht zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit bei. Vielmehr würden Betriebe, die sich vorbildlich im Sinne des Verbraucherschutzes verhalten, durch die Einführung neuer Gebühren unnötig belastet.“ Die Europäische Union möchte es den Mitgliedsstaaten überlassen, die Regelkontrollen mit Gebühren zu belegen. Niedersachsen ist hier Vorreiter und hat die Gebührenpflicht für Futtermittelunternehmen schon eingeführt. Demnächst sollen auch die Lebensmittelunternehmen zur Kasse gebeten werden.
Anja Bokelmann vom NRW-Verbraucherschutzministerium machte deutlich, dass es nicht um die Installierung einer „Hygiene-Ampel“ gehe, sondern um die Veröffentlichung von Untersuchungsergebnissen der Kontrollbehörden. Ihr Ministerium wolle Transparenz für die Verbraucher schaffen. Die promovierte Lebensmittelchemikerin machte deutlich, dass das derzeitige Verfahren noch zu dokumentationslastig sei. „Hier muss noch an den entsprechenden Stellschrauben gedreht werden. Deshalb streben wir auch die Veröffentlichung der Untersuchungsberichte an.“
Etwas Licht in den EU-Dschungel der Verordnungen bringen wollte Sieglinde Stähle. Damit hatte die wissenschaftliche Leiterin im Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) den wohl schwierigsten Part des Kongresstages übernommen. Es ging um die Modernisierung und effizientere Gestaltung des Rechtsabkommens für die amtlichen Kontrollen im Rahmen der EU-Kontrollverordnung. Damit verbunden ist die Finanzierung der Kontrolltätigkeiten. „Eine allgemeine Gebührenpflicht für die Regelüberwachung würde die Effizienz schwächen, falsche Anreize schaffen und Diskussionen zur Privatisierung provozieren.“
Der Nachmittag begann mit einem Vortrag von Gerd Weyland, der die Kongressteilnehmer zu Bußgeldern und Strafen im Lebensmittelrecht aufklärte. In einem Fallbeispiel machte der Jurist deutlich, welche Folgen eine lebensmittelrechtliche Beanstandung haben könnte. Anschließend informierte Sonja Beste von BESTE Partnerschaft zur Kennzeichnung von verpackter und loser Ware. Im Gegensatz zu den vorherigen Regelungen erstreckt sich der Gestaltungsbereich der EU-weiten Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) auf alle Lebensmittelunternehmer auf sämtlichen Stufen der Lebensmittelkette, sofern deren Tätigkeiten die Bereitstellung von Informationen über Lebensmittel an die Verbraucher betreffen.
Bevor Marc Büttgenbach den Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Rahmen der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) das Etikettenmanagement näherbrachte, gaben Wilfried Schützendorf, Betriebsleiter Verpflegung im Kernforschungszentrum Jülich, und Elke Jaspers von der Mikrologos GmbH einen spannenden Einblick in ihre tägliche Arbeit rund um das Thema „Allergenmanagement in der Gemeinschaftsverpflegung“.
Am Ende des Tages war der Präsident des BVLK-Hygieneforums mit dem Ablauf des Kongresses sehr zufrieden. „Wir haben heute aus erster Hand erfahren, was für unsere tägliche Arbeit wichtig ist. Die interessanten Vorträge werden uns dabei unterstützen“, resümiert Armin Wenge. „Jetzt werden wir an den Themen des dritten Kongresses, der 2016 stattfinden soll, arbeiten.“

Information: www.delphi-online.de

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