Unseriöse Zinsangebote, Tradinggeschäfte und überhöhte Gewinnversprechen mit Bankgarantien – Risikohinweise von Dr. Horst Werner

Unseriöse Zinsversprechen, Währungswetten, Warentermingeschäfte, so die Risikohinweise von Dr. Horst Werner, sind für Anleger ebenso abzulehnen wie Optionsgeschäfte, Tradinggeschäfte oder unrealistische Gewinnversprechen mit Bankgarantien. Derartige Kapitalanlageprodukte gibt es sowohl am kontrollierten Bankenmarkt als auch am unregulierten freien Kapitalmarkt. Gerade hier am oft diffamierten „Graumarkt“ erheben dann die Anlegerschützer und Verbraucherschützer besonders ihren Zeigefinger und warnen vor angeblich zinsüberhöhten Graumarktangeboten. Aber hier tummeln sich nur die ganz „kleinen Betrüger“. Diese wurden jedenfalls noch nicht wie die amerikanischen, englischen und deutschen Banken zu Milliarden-Euro Strafen wegen Zinsmanipulationen und Kreditbetrügereien herangezogen. Am freien Kapitalmarkt bewegen sich nur die "ganz kleinen Lichter", die in letzter Zeit zunehmend mit den sogen. Tradinggeschäften Anleger mit unseriösen "5% Zinsen im Monat" locken wollen. Und das gelingt ihnen auch ! Leider gilt auch oft bei Anlegern: "Gier frißt Hirn". Der Kapitalmarktpraktiker Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) berichtet: Je höher das unseriöse Zinsversprechen, desto höher der Platzierungserfolg.

Viele Anleger empfinden die derzeit niedrigen Zinsen als äußerst unbefriedigend. Daher sind Kapitalanleger und Investoren natürlich für Beteiligungsangebote, die ihnen „außergewöhnlich hohe Zinsen bis zu 8,5 Prozent in Aussicht stellen“, positiv gestimmt. Das z.B. mit den „8,5% überhöhten Zinsen“, wie von manchen Verbraucherschützern behauptet, ist natürlich Unfug, wenn gleichzeitig die Sparkassen und Volksbanken die mittelständischen Unternehmen mit 13 % Kontokorrentzinsen abzocken. Unternehmen, die keine angemessene Fremdkapitalverzinsung erwirtschaften können, sollten ihr Geschäftsmodell überprüfen und gegebenenfalls umstrukturieren.

Natürlich ist es wunderbar eine einträgliche, inflationsschützende Rendite bei nur geringem Risiko zu bekommen. So „locken“ Unternehmen im Wettbewerb um das notwendige Finanzierungskapital mit Anleihen, Genussscheinen, stillen Beteiligungen oder Schuldscheindarlehen, um ihren Kapitalbedarf für Investitionen zu decken. Dabei ist alles, was im einstelligen Zinsbereich liegt, nicht von vornherein unseriös. Das ist – wie erwähnt – ein ganz normaler Sparkassen- oder Volksbankenzins. Entscheidend ist, ob mit dem speziellen Geschäftsmodell die Zinsaufwendungen oder die versprochenen Gewinne erwirtschaft werden können. Die Deutsche Bank hatte sogar 25% Eigenkapitalrendite versprochen; allerdings wie wir jetzt wissen, nur mit vielen krummen Geschäften erwirtschaftet.

Den Kapitalanlegern muss bewusst sein, dass sie mit ihrer Geldanlage – gerade auch bei Banken – immer ein gewisses Risiko eingehen. Seriöse Unternehmen geben deshalb entsprechende Risikohinweise und hervorgehobene, deutlich sichtbare Risikobelehrungen heraus. Bei vielen Anbietern auch der kontrollierten Kapitalmärkte fehlt eine derartige Risiko-Transparenz. Das ist kein besonderes Negativmerkmal gerade des freien Kapitalmarktes, den insbesondere die mittelständischen Unternehmen dringend wegen der Kreditblockade der Banken als Risikokapitalmarkt brauchen.

Kritisch werden erst Zins- und Gewinnversprechen z.B. bei Tradinggeschäften oder Warentermingeschäften – also bei Börsenspekulationen -, die 2% oder mehr pro Monat (!) ausloben. Hier ist meist schon das Geschäftsmodell als solches kapitalmarktrechtlich verboten und die Zinsversprechen sind zudem noch betrügerisch überhöht. Oft handelt es sich auch um vollkommen undurchsichtige Geschäftspraktiken, die von vornherein nicht funktionieren können.

Schützen müssen Anleger sich nach den rechtlichen Obliegenheitspflichten – gesetzliches Prinzip der Eigenverantwortung - selbst. Eine staatliche Überwachung der fraglichen Kapitalanlageprodukte hat der Gesetzgeber auch nach ständigen Auskünften der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in Bonn nicht vorgesehen. "Das Kreditwesengesetz weist uns keine Produktaufsicht zu", sagen immer wieder die BaFin-Sprecher bei entsprechenden Anfragen. Hier weist der Gesetzgeber aus potenziellen Staatshaftungsgründen eine Aufsichts- und Verantwortungspflicht von sich. Der Verbraucherschutz gehört nicht zu den Aufgaben der Kapitalmarktaufsicht, wenngleich diese bei erkennbarem Fehlverhalten von Kapitalmarktteilnehmern zum Eingreifen verpflichtet und berechtigt ist.