Justizministerium Hannover verweigert die Aufnahme von Ermittlungen

Unter dem Aktz. 4121E-402.518/13 vom 20. Dezember 2013 des Niedersächsischen Justizministeriums, verweigert nicht nur die GenStA Celle Ermitlungen gegen die Chefin der Steuerfahndung Hannover wegen vorsätzlicher Beteiligung an Straften gegen die AO gemäß §370 AO. Die Chefin des Finanzamtes für Strafsachen in Hannover, deckt u.a. vorsätzlich uneidliche und richterlich dokumentierte Falschaussagen eines Steuerfahnders und die Verfolgung Unschuldiger durch die StA Verden. Darüber hinaus steht die Chefin des Finanzamtes Hannover unter dem dringenden Verdacht Anstiftung zur Beweismittelvernichtung gegeben zu haben. Diese nötigte einen Steuerberater unter zweifacher massiver Androhung von Strafanzeigen, die Wahrheit in dieser Sache nicht weiter zu verbreiten. Die StA Hannover weigerte sich gemäß § 240 StGB und welches dann zur Aufklärung weiterer Straftaten von Vergehen und Verbrechen führen würde, Ermittlungen zu führen und in denen diese unter dem Aktz. NZS 1141 Js 40469/03 selbst mit verwickelt ist.

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Von Justizministerium 20-12-2013.pdf28.9 KB
An Justizminister Hannover 10. Dezemberl 2013.doc28.5 KB