Nachrangdarlehens-Prospekt ( BaFin-frei ) über Dr.-Horst-Werner-Experten-Netzwerk nach IdW-Richtlinien erstellt

Ein Kapitalmarktprospekt über Nachrangdarlehen sollte - so Dr. Horst Werner - nach IdW-Richtlinien ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) erstellt werden; aber der Nachrangdarlehens-Prospekt ist von Gesetzes wegen keine Pflicht und deshalb BaFin-frei. Eines Unternehmensbeteiligungs-Exposés oder eines Kapitalmarktprospektes ( Fondsprospekt, Wertpapierverkaufsprospekt etc. ) sollte sich das kapitalmarktorientierte Unternehmen jedoch schon deshalb bedienen, weil es ein ideales Instrument zur Kapitalbeschaffung und zur umfassenden Aufklärung der Anleger über die Chancen und Risiken ist. Aus Sicht des Unternehmens stellt der IdW-Prospekt ( IdW = Institut der Wirtschaftsprüfer, Düsseldorf ) ein Haftungsvermeidungsinstrument dar. Gleichzeitig ist der Kapitalmarktprospekt eine Imagesache. Ein Prospekt signalisiert zudem die Bereitschaft des Unternehmens zur Transparenz im Umgang mit seinen potenziellen Investoren, was einen wesentlichen Faktor für die Gewinnung von Anlegern zur weiteren Unternehmensfinanzierung darstellt. Die Konzeption und Erstellung eines BaFin-gebilligten Wertpapierprospekts oder eines Kapitalmarktprospekts als Verkaufsprospekt über wertpapierfreie Vermögensanlagen bzw. eines Fondsprospektes erfolgt durch das Dr. Werner-Finanz-Experten-Netzwerk, das bereits über 700 Kapitalmarktprospekte und hunderte von von BaFin-freien Beteiligungs-Exposés sowie BaFin-freie Nachrangdarlehensprospekte erfolgreich konzipiert und am Markt mit einem Volumen von über € 7 Mrd. betreut hat.

Das Dr. Horst-Werner-Experten-Netzwerk reicht nur bei den gesetzlich festgelegten Finanzinstrumenten den erstellten Vermögensanlagen- oder Wertpapierprospekt bei dem Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) zur Hinterlegung und Billigung ein und garantiert vertraglich die Prospektzulassung. Das ist bei einem Nachrangdarlehens-Prospekt nicht erforderlich und gesetzlich nicht vorgeschrieben. Kapital von Privat an Privat kann außerhalb der Banken nur als stilles Gesellschaftskapital, als Genussrechtskapital, als Nachrangdarlehenskapital mit einem qualifizierten Rangrücktritt oder als Anleihekapital oder als offene Gesellschaftsbeteiligung ( z.B. als Kommanditkapital, Aktienkapital etc. ) gegeben werden. Dabei sind in den Beteiligungsverträgen die Abgrenzungsmerkmale zu den Einlagengeschäften der Banken im Sinne des § 1 Kreditwesengesetz einzuhalten. Grundsätzlich ist für die öffentliche Kapitalbeschaffung eine Bankenaufsichtsgenehmigung der BaFin in Frankfurt/Main - Abteilung Wertpapieraufsicht - erforderlich.

Die Prospektierung bzw. Prospekterstellung / Kapitalmarktprospekt-Erarbeitung erledigt die Dr. Werner Financial Service AG zu einem kostengünstigen Honorar, welches unterhalb des Marktpreises liegt. Für die Prospektierung machen wir Ihnen gern ein preiswertes Vergleichsangebot bei anerkannt bester Qualität. Unsere erarbeiteten Emissionsprospekte sind nicht nur juristisch einwandfrei, sondern stellen vor allen Dingen am Markt ein "verkaufsfähiges Produkt" dar ( was nützt ein ohne Markterfahrung erstellter Kapitalmarktprospekt, den man jedoch wegen Praxismängeln am Kapitalmarkt nicht verkaufen kann ).

Für die Erstellung eines Kapitalmarktprospektes zur Unternehmensfinanzierung macht die Dr. Werner Financial Service AG gern auf Anfrage ( info@finanzierung-ohne-bank.de ) ein Angebot und berät kostenlos in einem ausführlichen Finanzierungsgespräch über die Auswahl des Beteiligungsmodells.