Rauchwarnmelderpflicht in Baden-Württemberg

Seit Juli 2013 gibt es nun auch in Baden Württemberg die Rauchwarnmelderpflicht im privaten Wohnungsbau.
Momentan ist die Pflicht zum Einbau der kleinen Lebensretter noch auf Neu- und Umbauten beschränkt. Nach einer Übergansfrist, die am 31.12.2014 endet, müssen aber auch Bestandsbauten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.
Verantwortlich für die Anschaffung und den Einbau der Geräte ist der Haus- bzw. Wohnungseigentümer. Die "Sicherstellung der Betriebsbereitschaft", wie es im Gesetzestext heisst, obliegt dem Besitzer, sprich dem Mieter, des Hauses bzw. der Wohnung. In wieweit der Mieter dies bewerkstelligen kann oder will, bleibt eine andere Frage, die die Landesregierung, wie in vielen anderen Bundesländern, offen lässt. Vermutlich wird es sich hier auch so gestalten, dass der Besitzer eine Firma beauftragt, die seine Geräte regelmässig überprüft.
Was sich in vielen anderen Bundesländern gezeigt hat, ist die Tatsache, dass Haus- und Wohnungsbesitzer, die Ihre Immobilie selbst bewohnen denken, dass die Pflicht der Nachrüstung für sie nicht gilt. Das ist leider ein weit verbreiteter Irrtum. Es spielt keine Rolle ob die Räumlichkeiten vermietet sind oder selbst genutzt werden, die Rauchwarnmelderpflicht gilt für alle.
Noch ein Stück weiter als die anderen 12 Bundesländer, in denen es solche Gesetze gibt geht das Land Baden Württemberg dadurch, dass in seiner Landesbauordnung die Pflicht nicht im Abschnitt Wohnungen steht, sondern im Abschnitt Brandschutz. Somit gilt die Einbaupflicht auch in Kindergärten, Tagesstätten, kleinen Hotels, Pensionen und Ferienappartements in denen bisher, entweder wegen der Größe oder aufgrund des Bestandschutzes keine Pflicht zum Einbau von Brandmeldeanlagen bestand.

Aus der Landesbauordnung:
§ 15 Brandschutz Absatz 7 :
Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.

Die Anforderungen an die Geräte gehen aus dem Baugesetz hervor, das zwingend Geräte nach DIN 14604 vorschreibt. Nur solche Geräte bekommen auch das CE Zeichen. Weiterhin gibt es Empfehlungen über den fachmännischen Einbau und die ebensolche Wartung der Geräte in der DIN 14676. In dieser DIN 14676 sind auch Empfehlungen über den Nachweis einer Prüfung zur "Fachkraft für Rauchwarnmelder" festgeschrieben. Diese Fachkraftprüfung ist übrigens personengebunden. Das heißt, dass jeder der als Fachkraft vor Ihnen steht auch die Fachkenntnis in einer Prüfung nachgewiesen hat.

Worauf sollten Sie also achten, wenn Sie Rauchwarnmelder für Ihre Wohnung anschaffen möchten?

Informieren Sie sich bei einem Fachmann über den richtigen Einbau der Geräte.
Achten Sie auf das CE Zeichen bzw. die Zulassung nach DIN 14604
Mit Rauchwarnmeldern die von einer zertifizierten Stelle nach DIN 14676 (z.B. VdS) geprüft sind, machen Sie nichts verkehrt.
Beachten Sie beim Selbsteinbau unbedingt die Montagehinweise in der Bedienungsanleitung.

Unser Tipp:
Sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Lassen Sie sich von einem Fachmann beraten und kaufen Sie am besten Geräte mit einer Batterie, deren Haltbarkeit für die nächsten Jahre (optimal 10) garantiert wird. Ein seriöser Berater wird Sie auch gleich über die richtige Bedienung der Geräte sowie über das richtige Verhalten im Brandfall aufklären.
Überlegen Sie ob sich nicht vielleicht gleich die Anschaffung vernetzter Geräte lohnt um alle Bewohner bei einem Rauchalarm gleichzeitig zu warnen. Bedenken Sie, dass Sie ab dem Ausbruch eines Feuers nur knapp drei Minuten haben um den Unglücksort zu verlassen.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne unverbindlich. Sie erhalten schnell und unkompliziert Auskunft einer vom VdS geprüften Fachkraft für Rauchwarnmelder. Oder besuchen Sie unsere Website www.Sicherheitstechnik-Dopf.de