Der Offshore-Standort aller Offshore-Standorte: Die Cayman Islands

Die Cayman Islands können aus verschiedenen Gesichtspunkten als der Offshore-Standort schlechthin erachtet werden. Die karibische Inselgruppe mit Ihren etwas über 50.000 Einwohnern wird im Allgemeinen seit Jahrzehnten als Steueroase mit Traumstränden empfunden. Wie aber sieht es mit den Fakten der Cayman Islands für Offshore-Gründungen aus?

Zahlen zur Wirtschaft

Mit über sagenhaften 190.000 registrierten Firmen verfügen die Cayman Islands über beinahe viermal so viele Firmen wie Einwohner. Die Cayman Islands gehören sogar zu den fünf größten Finanzstandorten weltweit. Vor diesem Hintergrund überrascht es auch kaum, dass die Cayman Islands als größter Hedgefonds Standort der Welt gelten. Das Bruttoinlandsprodukt von etwa 48.000 US Dollar pro Einwohner ist das höchste aller Karibikstaaten.

Das geltende Rechtssystem und Gesellschaftsformen

Die Cayman Islands sind ein Überseegebiet des Vereinigten Königreichs und das Rechtssystem basiert auf dem englischen Case-Law System. Gemäß dem Gesellschaftsgesetz (Companies Law) von 1961 in seiner jeweiligen Fassung findet man regelmäßig vier verschiedene Gesellschaftsformen auf den Cayman Islands:

1. Ordinary Resident Company

2. Ordinary Non-Resident Company

3. Exempt Company

4. Exempt Limited Duration Company

Die gängige Gesellschaftsform unter ausländischen Investoren ist in der Regel die Form der Exempt Company. Der Handel innerhalb der Cayman Islands ist bei dieser Gesellschaftsform ebenso wenig zulässig wie das Halten von Immobilien oder eine Tätigkeit im Bankensektor.

Die Exempt Company im Überblick

Eine Exempt Company muss mindestens einen Geschäftsführer („Director“) haben, welcher sowohl eine natürlich als auch eine juristische Person sein kann. Der Geschäftsführer muss nicht zugleich Gesellschafter der Exempt Company sein und das Geschäftsführerregister steht nicht zur öffentlichen Einsichtnahme zur Verfügung. Die Privatsphäre ist insoweit also entsprechend gewährleistet. Im Übrigen ist ein örtlicher Geschäftssitz erforderlich („local Registered Office“). Die Exempt Company unterliegt einer gewissen Buchführungspflicht, welche die Finanzlage der Gesellschaft widerspiegeln muss, wobei diese jedoch nicht zur Veröffentlichung eingereicht werden muss.

Die Exempt Company muss jährlich eine Geschäftsführerversammlung und eine Gesellschafterversammlung durchführen. Die Geschäftsführerversammlung hat in den Cayman Islands stattzufinden, wohingegen die Gesellschafterversammlung an sonstigen Standorten stattfinden kann. Es ist aber möglich, die Versammlungen durch Stellvertreter abhalten zu lassen.

Des Weiteren kann die Exempt Company allein durch einen Gesellschafter betrieben werden. Auch dessen Name wird nicht im Gesellschaftsregister allgemein zugänglich veröffentlicht.

Die Exempt Company bietet somit insgesamt ein extrem hohes Maß an zur Schutz der Privatspähre.

Was sonst noch zu beachten ist

Die Cayman Islands sind wiederholt, etwa von Großbritannien, aber auch von US-Präsident Barack Obama, als Standort für Steuerbegünstigungen angegangen worden. Aufgrund von entsprechenden Zugeständnissen werden die Cayman Islands aber bislang nicht auf der „Black List“ der OECD geführt.

Insgesamt sollten Sie bei einer Offshore-Planung die Cayman Islands nicht vorzeitig von Ihrer potentiellen Liste streichen. Dafür erscheinen die Rahmenbedingungen bislang zu gut.

Bei Fragen zu den Cayman Islands helfen wir gerne! Mehr Informationen finden Sie unter http://www.emskg.de und im Blog http://firma-im-ausland-gruenden.de


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