Tierhalter aufgepasst * BGH-Urteil kann zur Haftungsfalle werden

Das Urteil selbst hat eine Pferdehalterin betroffen, ist jedoch analog auch auf andere Tierhalter wie z. B. auf Hundehalter übertragbar. Es ging um die Fragestellung der Haftung des Tierhalters.

In dem Fall wollte die Klägerin in einer Reithalle auf ein Pferd steigen und verletzte sich dabei nicht unerheblich. So unglaublich es klingt, forderte sie Schmerzensgeld von mindestens 20.000 EUR und das obwohl sie unerlaubter Weise auf das Pferd steigen wollte. Darüber hinaus hatte sie Sicherheitsvorschriften nicht beachtet wie z. B. eine Reitkappe zu tragen und damit zusätzlich zu den Verletzungen beigetragen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass es unerheblich ist, ob jemand erlaubt oder unerlaubt ohne Einverständnis, auf ein Tier zugeht. Gemäß § 833 BGB Satz 1 kann der Tierhalter auch dann haften, wenn sich jemand unbefugt dem Tier nähert.

Es lässt sich nicht anders als mit Unwissenheit erklären weshalb noch immer viele Pferdehalter und Hundehalter keine Haftpflichtversicherung besitzen.

Über SCHNETZ Versicherungs- und Finanzmakler:
Spezialisiert hat sich das Unternehmen unter anderem auf den Bereich der Hunde Haftpflicht Versicherung. Weitere interessante und wichtige Infos erhalten Sie auf der unten genannten Homepage oder auf der facebook Seite Experte Hunde Haftpflicht. Informationen zu allgemeinen spannenden Themen aus dem Finanz,- Versicherungs- und Anlagebereich erhalten Sie bei facebook unter SCHNETZ Versicherungs- und Finanzmakler.
Wir freuen uns über Ihre "Gefällt mir".

Pressekontakt:
SCHNETZ Versicherungs- und
Finanzmakler GmbH & Co. KG
Thomas Obstfelder

Werastr. 26, 70182 Stuttgart
Tel.: 0711-217407-7
E-Mail: thomas.obstfelder@schnetz-net.de
www.experte-hundehaftpflicht.de


Über Experte-Hunde-Haftpflicht