Windreich GmbH meldet Insolvenz an

pressemitteilung

Windreich GmbH - baum reiter & collegen zu den Besonderheiten der Insolvenz in Eigenverwaltung
Anleihegläubiger sollten ihre Interessen bündeln
Baum Reiter & Collegen bildet Interessengemeinschaft und prüft Schadenersatzforderungen

Die seit Wochen kursierenden Gerüchte über eine drohende Zahlungsunfähigkeit des Windparkprojektentwicklers Windreich GmbH (vormals Windreich AG) haben sich nunmehr bestätigt. Am 06. September 2013 hat die Windreich GmbH Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Anlegern droht ein Millionenschaden!

Was ist passiert?
Tausende Anleger investierten in das auch von Prominenten (u.a. Fernsehmoderatorin Sabine Christiansen und der frühere baden-württembergischen Wirtschaftsminister Walter Döring) beworbene Geschäftsmodell der regenerativen Windenergien und zeichneten die von der Windreich GmbH herausgegebenen Mittelstandsanleihen.

Folgende Anleihen sind betroffen:
• WKN A1CRMQ / ISIN DE000A1CRMQ7 über 50 Mio. EUR, Laufzeit bis 01.03.2015, Zinssatz 6,5 %
• WKN A1CRMR / ISIN DE000A1CRMR5 über 50 Mio. EUR, Laufzeit bis 01.03.2015, Zinssatz 6,75%.
• WKN A1H3V3 / ISIN DE000A1H3V38 über 75 Mio. EUR, Laufzeit bis 15.07.2016, Zinssatz 6,5%.

Doch die scheinbar soliden Zahlen sind vor Monaten ins Wanken geraten. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft ermittelte bereits im vergangenen Winter gegen Windreich und durchsuchte im März 2013 mit vier Staatsanwälten und 35 Beamten des Landeskriminalamts die Zentrale des Unternehmens und die Privatwohnungen von (Ex-) Managern. Im Fokus der Ermittlungen stehen fünf amtierende und ehemalige Vorstandsmitglieder der Windreich wegen Bilanzmanipulation, Kapitalanlagebetrugs, Marktpreismanipulation, Kreditbetrugs und Insolvenzverschleppung.

Seit mehreren Jahren kursieren Information in den Medien, dass Windreich Probleme hat, Forderungen von mehr als 300 Mio. EUR zu bedienen. Es wurden Zahlungsprobleme vermutet wegen des schleppenden Verkaufs von Windparks und Projekten. Insofern steht seit längerer Zeit der Vorwurf der Insolvenzverschleppung im Raum.

Um die desolate Finanzlage des Unternehmens zu schönen, sollen nach Medienberichten mit der Windreich GmbH verbundene Unternehmen Windparks erworben haben. Im Jahr 2011 sollen allein 73 Mio. EUR von 121 Mio. EUR Umsatz aus den Geschäften mit Unternehmen stammen, die teilweise dem Geschäftsführer Willi Balz gehören. In den verbundenen Unternehmen wurden entsprechende Darlehen aufgenommen.

Außerdem stehen Vorwürfe gegen das Zusammenwirken der Windreich GmbH und der Schweizer Privatbank J. Safra Sarasin zum Nachteil der Anleihegläubiger im Raum. Die Bank Sarasin soll nämlich Darlehen von rund 70 Mio. EUR an Windreich gegeben haben und gleichzeitig in hohem Volumen Anleihen von Windreich an ihre Kunden verkauft haben. Sollte dieser Sachverhalt sich bestätigen, dürfte die Bank Sarasin sich in einem Interessenkonflikt befunden haben. Betroffene Kunden sollten daher Schadenersatzansprüche gegen die Bank fachanwaltlich prüfen lassen.

Was sollten Anleger jetzt tun?

Für Anleihegläubiger der Windreich GmbH geht es nun darum, ihre Rechte im Insolvenzverfahren zu sichern. Außerdem geht es darum Schadensersatz- und Prospekthaftungsansprüche gegen verschiedene Verantwortliche vorzubereiten.

Prof. Dr. Julius Reiter, Gründungspartner der Kanzlei baum reiter & collegen, erklärt zur Besonderheit des Verfahrens: “Bei dem neuen Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ist das betroffene Unternehmen vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Die Geschäfte werden keinem Insolvenzverwalter überlassen, sondern von dem bisherigen Vorstand unter Aufsicht eines sog. Sachwalter fortgeführt, die zusammen eine Sanierung des Unternehmens versuchen sollen. Hierzu muss die Windreich nunmehr innerhalb von drei Monaten einen tragfähigen Insolvenzplan vorlegen.“

„Die Befugnisse des Sachwalters sind jedoch gesetzlich eher schwach ausgelegt, so dass bei einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung generell das Risiko besteht, dass Gelder abfließen und nicht mehr den Gläubigern zugutekommen. Dies kann z.B. durch die Erzeugung von (vermeidbaren) Kosten erfolgen. Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung muss daher möglichst transparent und unter Einbindung eines starken Gläubigerausschusses ablaufen, der mehrheitlich aus Vertretern der größten Geldgebergruppe, nämlich den Anleihegläubigern, bestehen sollte.“, so Reiter.

„Sinn für die Anleger macht die Eigenverwaltung nur dann, wenn die Anleihegläubiger besser gestellt werden als in einem Regel-Insolvenzverfahren. Es wird also darauf ankommen, für die Anleihegläubiger den Insolvenzplan zu prüfen und in ihrem Interesse zu verhandeln. Wir empfehlen Anlegern daher, sich zu organisieren, um ihre Gläubigerrechte in einer möglichst großen (Stimmrechts-)Gruppe gemeinsam wahrzunehmen.“, empfiehlt Reiter

Hierfür ist eine Bündelung der Interessen der Anleger und fachanwaltliche Expertise erforderlich.

baum • reiter & collegen hat hierzu eine Interessengemeinschaft gebildet.

Aktuelle Informationen zur Insolvenz der Windreich GmbH finden Sie hier!

http://www.baum-reiter.de/Windreich-Insolvenz