Kein Schlüssel für Vermieter!

Die Experten von duesselraum Immobilien, die Immobilienmakler in Düsseldorf, räumen mit einem weit verbreiteten Irrtum auf: Vermieter haben Anspruch auf einen Zweitschlüssel zu Wohnung. Das ist falsch. Richtig ist vielmehr: Vermieter haben weder Anspruch auf einen Zweitschlüssel zur Wohnung noch auf ungenehmigten Zutritt zur Wohnung!
Viele Vermieter meinen, es sei ihr gutes Recht, einen Schlüssel zur vermieteten Wohnung zu behalten. In der Regel weiß der Mieter hiervon nichts oder sind der Meinung, dies sei schon in Ordnung. Der Gesetzgeber sieht jedoch die eigenen vier Wände als hohes schützenswertes Gut, der Mieter besitzt ein Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung! Betritt der Vermieter unerlaubt die Wohnung, so kann der Mieter zum Beispiel auf Kosten des Vermieters neue Schlösser einbauen lassen.
Dem Vermieter steht allerdings ein Besichtigungsrecht zu, so kann er tatsächlich zweimal im Jahr nach Ankündigung nach dem Rechten sehen. Auch wenn er die Wohnung verkaufen oder vermieten will, so darf er mit Interessenten und Makler die Wohnung betreten. Der Vermieter muss seinen Besuch allerdings immer ankündigen und außerdem auf die Berufstätigkeit des Vermieters Rücksicht nehmen. Interessantes Urteil hierzu: Nachdem ein Mieter innerhalb von 18 Monaten über 50 Besichtigungen über sich ergehen lassen musste, durfte der Vermieter weitere Interessenten nur noch einmal monatlich von 18 bis 20 Uhr in die Wohnung lassen (AG Hamburg, Az. 43 bC 1717/91)
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