Führung, Steuerung und Kontrolle in der Stiftungspraxis
Pressetext verfasst von Erhard Coch am Fr, 2013-06-07 20:11.2006 haben die Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen die „Grundsätze Guter Stiftungspraxis“ einhellig verabschiedet. Sie enthalten zahlreiche Orientierungshinweise zur Organisation der Stiftungsarbeit und zur Behandlung von Interessenkollisionen. Das in diesen Grundsätzen zum Ausdruck kommende Selbstverständnis von Gremien-Verantwortung und Geschäftsführung bildet ebenso einen wichtigen Hintergrund für diese Studie wie die dort genannten Einzelheiten einer guten Stiftungspraxis. So postulieren die Grundsätze unter anderem die Pflicht der Mitglieder von Stiftungsorganen, integer, verantwortungsvoll, transparent und mit Sorgfalt zu handeln. Sie sind angehalten, Interessenkonflikte zwischen Gemeinwohl und privaten Interessen zu vermeiden. Kontroll- und Beratungsgremien sollen unabhängig von den operativ verantwortlichen Organen sein. Ferner haben die Stiftungsorgane laut den Grundsätzen für wirksame Stiftungsprogramme zu sorgen, die vor allem den Satzungszweck verwirklichen. Zudem sollen sie sicherstellen, dass die Stiftung ihre Mittel effizient einsetzt.
Führung, Steuerung und Kontrolle in der Stiftungspraxis
StiftungsStudie
Bundesverband Deutscher Stiftungen
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Die Grundsätze Guter Stiftungspraxis konkretisieren zahlreiche Anforderungen, gehen aber nicht so weit wie die Regelungen im Bereich der Wirtschaft, wie sie sich im Gesellschaftsrecht und in Corporate-Governance-Verpflichtungen finden. Immerhin stellen sie einen Mindeststandard dar, der individuell zu adaptieren ist. Es ergibt sich also die Frage, welche weiteren Maßnahmen Stiftungen z.B. im Bereich Risikomanagement und zur Vermeidung von Gesetzes- und/oder Regelverstößen ergreifen.
Mittlerweile haben die Grundsätze Guter Stiftungspraxis einen hohen Akzeptanz- und Bekanntheitsgrad bei den Stiftungen erreicht, wie die Umfrage zu dieser Studie ergeben hat (79 Prozent der Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und 52 Prozent der Nichtmitglieder kennen die Grundsätze). Während bereits 24 Prozent der befragten Stiftungen angeben, die Grundsätze Guter Stiftungspraxis anzuwenden, haben einige Stiftungen (12 Prozent) daraus eigene Leitlinien entwickelt.
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