Abmahnung Tomb Raider - Reichelt Klute Aßmann - 800 Euro

Täglich werden hunderte Abmahnungen wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung in Filesharingbörsen versendet. In einem aktuell vorliegenden Fall ist nun auch das bei vielen Gamern durchaus beliebte Spiel Tomb Raider (http://www.dr-abmahnung.de/abmahnung-rka-reichelt-klute-assmann-tomb-rai...)Mittelpunkt solch einer Abmahnung. Der österreichische Rechteinhaber Koch Media GmbH geht unter Zuhilfenahme der Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann aus Hamburg gegen Personen vor, denen zur Last gelegt wurde, das Spiel Tomb Raider heruntergeladen und damit auch verbreitet zu haben. Die Folgen solch einer Abmahnung sind gravierend. Neben einem geforderten Geldbetrag in Höhe von 800,00 Euro wird der Internetpirat aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Da die wenigsten wissen, wie auf solche Ansprüche zu reagieren ist, befinden sich die Abgemahnten ab nun in einem Dickicht von Regelen und Gesetzen. Pauschal lässt es sich nämlich nicht beantworten, ob die geltend gemachten Ansprüche wirklich in jedem Fall in vollem Umfang durchsetzbar sind.

Nach dem Erhalt solch einer Abmahnung von .rka Reichelt Klute Aßmann wegen Tombraider sollte sich der Betroffene ausgiebig zu dem Thema informieren. Hierbei geht es vorrangig darum die Möglichkeiten, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung in Erfahrung zu bringen. Neben unterschiedlichen Internetforen, die Abgemahnten zur Seite stehen, besteht auch die Möglichkeit, die Angelegenheit im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung mit einem Anwalt zu besprechen. (http://www.dr-abmahnung.de/abmahnung-rka-reichelt-klute-assmann-rechtsan...)

Ziel einer Verteidigung durch einen Anwalt ist es, dass der Abgemahnte so wenig Kosten wie möglich hat und eine optimal angepasste Unterlassungserklärung abgibt. Im Rahmen einer anwaltlichen Vertretung geht es darum, unberechtigte Anteile der Reichelt Klute Aßmann Abmahnung wegen Tomb Raider zurückzuweisen.

Für eine erste Einschätzung des Abmahnfalles bietet Dr. Wachs unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte