Brennstoffspiegel: „Das ist ein Mittelstandsvernichtungsprogramm!“

Die Landespolitik im Freistaat Thüringen geht seit Ende Januar schwanger mit dem Thema „Wärmegesetz“, die mitregierende SPD trägt sich derzeit mit Ideen für die Regelung der Wärmeversorgung von Bestandsbauten. Geboren werden soll das etwas sperrig klingende „Gesetz zum Einsatz Erneuerbarer Energien und zur effizienten Wärmenutzung in Gebäuden im Freistaat Thüringen“. Kurz: Thüringer Erneuerbare?Energien?Wärmegesetz. Noch kürzer: ThEEWärmeG.
Dessen Zweck sei, „im Interesse einer nachhaltigen und klimaschützenden Energieversorgung den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Wärmeversorgung der Bestandsgebäude sowie deren Energieeffizienz maßgeblich zu steigern“ und bis 2050 einen „nahezu klima?neutralen Gebäudebestand aufzuweisen.
Ein Klimafonds soll gebildet werden, größere Kommunen müssten Wärmeanalysen durchführen und den Bau von Fernwärmenetzen zulassen. Letztere sollen zunehmend mit Erneuerbaren bedient werden. Betreiber dürften Verträge mit bis zu 20 Jahren Laufzeit abschließen. Heftig kommt Paragraph 9 des vorliegenden Gesetzentwurfes daher, der Eigentümer zum Anschluss an eine Fernwärmeleitung zwingen soll. Ab 2025 würden für alle Häuser, also auch alte, unterschiedliche Mindestanteile für die Nutzung regenerativer Energie gelten.
Schornsteinfeger und Handwerker müssten dahingehend beraten, erstere sollen die Einhaltung der Regeln bei ihren Kontrollgängen überprüfen. Bis zu 50.000 Euro Strafe würden für Zuwiderhandlungen drohen.
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