E-Zigarette soll als Arzneimittel eingestuft werden

Seit der Markteinführung der elektronischen Zigaretten gilt es als unklar, ob diese als Genussmittel oder als medizinisches Produkt einzuordnen sind. Im ersten Fall könnten nikotinhaltige E-Zigaretten wie bisher frei verkauft werden. Sollten sie aber als medizinisches Produkt eingestuft werden, so müssten sie, ähnlich wie Nikotinpflaster oder -spray, als solches zugelassen und in Apotheken verkauft werden.

Nun will die EU-Kommission, laut einem Bericht der Berliner Zeitung, strengere Regeln für den Verkauf von nikotinhaltigen E-Zigaretten einführen. Im Entwurf der Tabakdirektive ist vorgesehen, dass Produkte, deren Nikotingehalt einen bestimmten Wert überschreitet, zukünftig als Arzneimittel zugelassen werden müssen. Das trifft auf viele der zu Zeit auf dem Markt erhältlichen E-Zigaretten zu.

Laut Angaben des Verbandes des E-Zigarettenhandels (VdeH) sollen in Deutschland Anfang 2012 bereits zwei Millionen Raucher auf E-Zigaretten umgestiegen sein. Die Bundesregierung hatte bereits mitgeteilt, dass nikotinhaltige E-Zigaretten als Arzneimittel einzustufen seien. Das Oberverwaltungsgericht Münster hingegen befand, dass Zigaretten und nikotinhaltige Kartuschen nicht dem Arzneimittel- oder Medizinproduktegesetz unterliegen.

Der Vorschlag der EU-Kommission will nun allerdings sehr geringe Grenzwerte festlegen, unterhalb deren diese Produkte frei verkäuflich wären. Eine Verbrauchseinheit soll weniger als zwei Milligramm Nikotin und die Flüssigkeit weniger als vier Milligramm pro Milliliter enthalten. Handelsübliche Produkte übersteigen diese Grenzwerte jedoch um ein Vielfaches.

Nach Meinung der Interessengemeinschaft E-Dampfen stellt diese EU-Regelung faktisch ein Verbot der elektronischen Zigarette dar. Sie warnt, dass viele Menschen durch die Umsetzung dieses Vorschlags von der weniger schädlichen E-Zigarette zurück zum Tabakrauchen getrieben würden.

E-Zigarette Test 2013
Michael Jurgait
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