Kinder und Verkehrsunfälle – wer haftet?

Ob auf dem Schulweg oder beim Spielen in der Freizeit, Kinder sind häufig in Verkehrsunfälle verwickelt oder verursachen Schäden. Dabei stellt sich immer die Frage, wer haftet und wer zahlt.
Aktuelle Untersuchungen haben ergeben, dass Kinder bis zum zehnten Lebensjahr mit der Einschätzung des Straßenverkehrs sowie den ständig wechselnden Gefahrensituationen noch überfordert sind. Sie werden deshalb vom Gesetzgeber besonders geschützt. Somit regelt das Gesetz, ab wann Kinder für Schäden, die sie anderen zufügen, verantwortlich gemacht werden. Demnach haften sie bis zum siebten Geburtstag gar nicht und von da an bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr nur bedingt.
Kommt es im fließenden Verkehr zu einem Zusammenstoß mit einem Kind unter zehn Jahren, haftet in diesem Fall immer der Autofahrer, aufgrund der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs, selbst wenn das Kind dabei direkt vors Auto gelaufen ist. Dem Kind stehen dann sogar Schadenersatz und Schmerzensgeld zu. Durchaus haftbar gemacht werden kann ein Kind dieses Alters aber im sogenannten ruhenden Verkehr, egal ob es zu Fuß, mit dem Fahrrad oder Ähnlichem unterwegs ist. Die Richter folgen damit der Argumentation, dass ein geparktes Auto, ebenso wie eine Wand oder ein Baum, als festes Hindernis klar für das Kind erkennbar sind. Ausgenommen davon sind allerdings falsch geparkte Fahrzeuge. Deren Halter haben kein Recht auf Schadenersatz.
Für Kinder die absichtlich parkende Autos mit Steinen oder anderen Gegenständen beschädigen, gibt es ab sieben Jahren kein Pardon. Und woran einige vielleicht nicht gleich denken, es können auch die Eltern haftbar gemacht werden. Dies ist der Fall, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Hierbei spielt aber neben dem Alter, dem Charakter und der geistigen Entwicklung der Kinder auch der Unfallhergang und die örtlichen Gegebenheiten eine wichtige Rolle. So sinkt mit zunehmendem Alter der Kinder die Aufsichtspflicht der Eltern.
Unbedingt empfehlenswert ist hier eine private Haftpflichtversicherung, damit Eltern vor den finanziellen Risiken geschützt sind. Allerdings sind Kinder nicht immer automatisch mitversichert. Darauf sollte genauestens geachtet werden. Denn wenn Kinder in der Haftpflicht eingeschlossen sind, springt diese nicht nur bei nachgewiesener Aufsichtspflichtverletzung ein, sondern auch dann, wenn das Kind selbst haften müsste. Aber eine private Haftpflichtversicherung kann noch mehr. So gibt eine günstige Versicherung, auch mit speziellen Tarifen, die viel Ärger erspart. Hierbei werden auch solche Schäden ersetzt, bei denen das Kind im jeweiligen Fall nicht haften müsste. Dies ist sehr sinnvoll, wenn beispielsweise der Nachwuchs aus Versehen das Auto von nebenan beschädigt hat. Dann bleibt wenigstens der Nachbarschaftsfrieden erhalten.


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