Die vorgeschlagene EU-Finanztransaktionssteuer in Kürze

National und international ist die Finanztransaktionssteuer umstritten.
Die Tatsachen in Kürze von dem Wirtschaftsjuristen Dr. Lutz Werner, Vorstand der Hi-Tech Media AG:

Vorschlag von EU-Steuerkommissar Semeta
Besteuerung des Aktien- und Anleihehandels mit 0,1 %
Besteuerung des Derivatehandels mit 0,01 %
Steuerpflichtig nur Kreditinstitute mit Sitz in den 11 beteiligten Staaten
Beabsichtigte Geltung in 11 Staaten der Euro-Zone
Erwartete jährliche Einnahmen von insgesamt 30 bis 35 Mrd. €
Zweck der Steuer:

  • Hochfrequenzhandel zügeln
  • Beteiligung der Banken an den Kosten der Finanzkrise

Kern des Vorschlags ist das Ansässigkeitsprinzip:

  • Steuer gilt, wenn eine der an der Transaktion beteiligten Parteien in einem der 11 Staaten ihren Firmensitz hat, unabhängig wo die Transaktion stattfindet
  • Steuer gilt auch, wenn eine Bank im Namen einer Partei handelt, die in einem der 11 Staaten ansässig ist.

Zur Einführung der Steuer ist Einstimmigkeit der 11 Staaten erforderlich.
Das Europäische Parlament wird nur angehört.
Kritiker aus der Koalition behaupten, die Steuer habe Auswirkungen auf Altersvorsorge, Kleinanleger und / oder Realwirtschaft. Außerdem provoziere sie das Abwandern der Banken nach außerhalb der EU.

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