Offener Brief an Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger

Pressemitteilung

Offener Brief 27. Janaur 2013

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Persönlich vorzulegen!

Bundesjustizministerin
Frau Leutheusser-Schnarrenberger
Mohrenstraße 37
D -10117 BERLIN

Bandenmäßige Strafvereitelung und Rechtsbeugung in Niedersachsen 1988 - 2013

Sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin,

hiermit übermittle ich Ihnen meinen Schriftsatz an den Justizminister des Landes Niedersachsen, Herrn Bernd Busemann, in Hannover vom 27. Januar 2013, sowie den Schriftsatz an die StA Verden vom 16. Januar 2013 zur freundlichen Kenntnisnahme.

Ebenfalls in den Anlagen füge ich Ihnen zum Aktenzeichen der StA Hannover Aktz. NZS 1141 Js 40469/04 – Blatt 15 - die Anweisung zur Unterdrückung von schwerstbelastenden Beweismaterial gegen die Richterentscheidung zum Aktz. 16 V 10089/03 des Finanzgerichts Hannover vom 14. März 2004 und die darauf erfolgte Rücksendung dieses Beweismaterials von der StA Hannover vom 01. Dezember 2004, durch die Anweisung des StA Dr. jur Lehmann bei.

Es ist nach heutigen Erkenntnissen davon auszugehen, dass der Generalbundesanwalt in seiner damaligen Eigenschaft als General-staatsanwalt in Celle, Herr Harald Range, diese beigefügte Anweisung dem StA Dr. jur. Lehmann der StA Hannover erteilt hatte. Darüber hinaus besteht der dringende Verdacht, weitere Vergehen von Staats- und Justizbeamten in seinem Fachaufsichtsbereich bewusst und vorsätzlich strafvereitelt zu haben. Gleiches trifft auf die StA- und GenStA Oldenburg zu.

Mit derselbigen bandenmäßigen vorsätzlichen kriminellen Methode zum bisherigen Aktenzeichen 4 Zs 1813/08 der GenStA Düsseldorf und meiner Strafanzeige vom 25. Mai 2011, verweigert das Land Nordrhein-Westfahlen die Aufklärung eines Verbrechens gegen das Patent- und Urheberrecht, schwerster internationaler Börsenanlegerbetrug und Steuerhinterziehung seit dem Jahre 2008.

Ein Generalbundesanwalt und der zu derartigen Vergehen/Verbrechen im Auftrage des Landes Niedersachsen anstiftete, für die fachliche Führungsaufsicht sei 2001 rechtlich verantwortlich, ist oder wäre als oberster Gesetzeshüter und Staatsanwalt der Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 3 Abs.1 GG mit §258a StGB und § 129 StGB etc..., untragbar.

Der BGH hat die Bezeichnung Kriminelle Bande und um dessen Vorwurf es hier geht, rechtlich gemäß BGH 22. März 2001, GSSt 1/00 und LG Oldenburg und BGH 16.6. 2005 -3 StR 492/04 LG Oldenburg, definiert.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXXXXXXXXXXXXXXX
Mitglied im Verein gegen Rechtsmissbrauch eV.
Ehem. politischer Häftling der DDR 1977

Anlagen: Beweismittel aus der Ermittlungsakte

NZS 1141 Js 40469/04

Schriftsatz an Justizminister Bernd Busemann nebst Anlagen

Cc. Richter beim Bundesverfassungsgericht
Deutscher Bundestag
Richterschaft beim BGH
Bundeskanzleramt