Anbieter einer Vorratsgesellschaft – AG, GmbH, KG

Eine Vorratsgesellschaft zu erwerben, etwa eine AG, GmbH oder KG ist für alle interessant,

  • die sich selbstständig machen wollen,
  • als Unternehmen ein zweites, rechtlich eigenständiges Standbein benötigen oder
  • für die Ausgliederung eines neuen Geschäftsfeldes.

Die beiden größten Vorteile einer Vorratsgesellschaft sind

  • die sofortige Verfügbarkeit: eine vollhandlungsfähige Vorratsgesellschaft kann man innerhalb von 24 Stunden kaufen und sofort in Betrieb nehmen sowie
  • die auf das Gesellschaftskapital begrenzte Haftung der Gesellschaft.

Dies erläutert im Einzelnen der Wirtschaftsjurist Dr. jur. Lutz WERNER, Vorstand der Hi-Tech Media AG.

  1. Was ist eine Vorratsgesellschaft?

Bei Vorratsgesellschaften handelt es sich um Gesellschaften, die nur zu dem Zweck gegründet werden, an einen Interessenten verkauft zu werden. Eine solche Vorratsgesellschaft ist etwa dann interessant, wenn der betreffende Erwerber sofort einen Rechtsträger mit Haftungsbeschränkung (auf das Gesellschaftsvermögen) benötigt, um mittels dieses Rechtsträgers eine neue Geschäftstätigkeit zu starten oder zum Beispiel etwa eine Unternehmensbeteiligung oder eine Immobilie zu erwerben bzw. direkt eines neues Projekt zu starten.

  1. Welche Rechtsform ist die Richtige

Vorratsgesellschaften sind regelmäßig Kapitalgesellschaften in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder auch Personengesellschaften in Form der Kommanditgesellschaft.
Sie werden zunächst mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapital gegründet. Dieses Mindestkapital beträgt bei der AG 50.000 €, bei der GmbH 25.000 € und der KG 200 €.

  1. Gesellschaftsvertrag der Vorratsgesellschaft

Unternehmenszweck der Vorratsgesellschaft ist anfangs die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Vorratsgesellschaft entfaltet zunächst keine eigene Geschäftstätigkeit. Der Gründer hält sie auf Abruf bzw. auf Vorrat bereit, damit sie durch einen Interessenten erworben werden kann.
Dann wird die erworbene Gesellschaft für die Zwecke des Erwerbers in einem nächsten Schritt vor dem Notar auf seine Zwecke ausgerichtet.

  1. Ausrichtung der Vorratsgesellschaft auf die Zwecke des Erwerbers

Die Gesellschaft wird den Zielen, Zwecken und Erfordernissen des neuen Inhabers angepasst. Das bedeutet im Einzelnen: Die Gesellschaft bekommt einen neuen Name, der Gesellschaftszeck wird in der zu ändernden Satzung neu festgelegt, ein neuer Firmensitz wird beschlossen, neue Gesellschafter übernehmen die Gesellschaft und beschließen eine neue Geschäftsführung. Alle diese Änderungen sind unverzüglich zur Eintragung im Handelsregister anzumelden.
So stellt die Hi-Tech Media AG mit ihrer Abteilung Vorratsgesellschaft-Kaufen.de den passenden Rechtsträger für die unternehmerischen Aktivitäten zur Verfügung. Durch den Kauf einer Vorratsgesellschaft erhält der Interessent innerhalb von 24 Stunden mit der Vereinbarung eines Notartermins eine im Handelsregister eingetragene, vollhandlungsfähige und schuldenfreie AG, GmbH oder KG. Eine Vorratsgesellschaft ist also eine neugegründete, in das Handelsregister eingetragene Gesellschaft, die vollkommen unbelastet ist und keinerlei Geschäftstätigkeit aufweist.
Man vermeidet damit lange Eintragungsfristen, die persönliche Haftung der Gründungsgesellschafter während der Gründungsphase und dem im Geschäftsleben wenig beliebten Zusatz „in Gründung“.
Gleichzeitig erhalten die Erwerber umfangreiche wirtschaftliche Beratung hinsichtlich aller im Zusammenhang mit dem Kauf einer Vorratsgesellschaft anfallenden Fragen.