Beratung durch den Rechtsanwalt: Fahrverbot - Berlin und die umstrittenen Tempo-30-Regelungen
Pressetext verfasst von CrossOverPoint Media am Fr, 2012-11-09 12:18.Aktuell gibt es wieder heftige Diskussionen um die Geschwindigkeitsbegrenzungen in deutschen Städten, insbesondere in der Hauptstadt Berlin. Vor allem der Sinn sogenannter Lärmschutz-Zonen wird oft kritisch gesehen. Dabei handelt es sich um bestimmte Bereiche, in denen die Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen 22 Uhr und 6 Uhr von 50 km/h auf 30 km/h gesenkt wird. Für Unmut sorgt die Verteilung der Bereiche, so beispielsweise in der Boelckestraße im Bezirk Schöneberg: Dort finden sich auf etwas mehr als einhundert Metern gleich drei verschiedene Tempozonen. Verkehrsexperten kritisieren, solche Geschwindigkeitsregelungen seien dazu geeignet, insbesondere ältere oder ortsfremde Autofahrer zu verwirren.
Rechtsanwalt, Fahrverbot: Berlin und seine Temposünder
Im August 2012 wurden bei einer groß angelegten Verkehrskontrolle durch Berliner Polizeibeamte 430 Temposünder innerhalb eines Tages ermittelt. Wer zu schnell unterwegs ist, dem droht im Ernstfall neben einer empfindlichen Geldbuße auch ein Fahrverbot. Verwarnungsgelder werden in der Regel für Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 20 km/h über dem erlaubten Tempo erhoben, danach drohen neben der Geldbuße Einträge im Verkehrszentralregister – die berüchtigten „Punkte in Flensburg“. Wer einen entsprechenden Bescheid erhält, kann gegen diesen innerhalb von zwei Wochen schriftlich Einspruch einlegen. Häufig wird bereits zu diesem Zeitpunkt die Inanspruchnahme von anwaltlichem Beistand empfohlen. Der Rechtsanwalt kümmert sich um die Formalitäten, sollte es zu einer außergerichtlichen Einigung kommen, oder vertritt den Mandanten bei der Gerichtsverhandlung.
Rechtsanwalt warnt: Verstoß gegen Fahrverbot in Berlin führt zu hohen Strafen
Während die Kritik an Geschwindigkeitsbegrenzungen zur Eindämmung des Straßenlärms wächst, herrscht weitgehend Einigkeit darüber, dass Tempo 30 vor Schulen eine sinnvolle Maßnahme darstellt. Dort finden häufig Kontrollen durch die Polizei statt: Wo keine stationären Blitzgeräte zum Einsatz kommen, kontrolliert die Polizei mit mobilen Lasergeräten. Wer geblitzt wurde, die Messung aber für fehlerhaft hält, der muss diesen Umstand vor Gericht belegen. Dies ist in der Regel schwierig – der Rechtsanwalt berät seinen Mandanten in solchen Fällen ausführlich zu den Risiken und Chancen eines solchen Vorgehens. Wer ein rechtskräftiges Fahrverbot missachtet und dennoch ins Auto steigt, dem droht nach § 21 StVG nicht nur eine Geldstrafe, sondern rein theoretisch, d.h. bei Ausschöpfung des Strafrahmens, auch ein Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr.
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