Dr. jur. Horst Werner im Rahmen von Anleger-Finanzierungen zu Ansprüchen geschädigter Kapitalanleger am freien Kapitalmarkt
Pressetext verfasst von HorstWerner am So, 2012-10-07 15:00.Dr. jur. Horst Werner Göttingen gibt bei Finanzierungen durch Privatinvestoren einen aktuellen Überblick über Rechte und Ansprüche geschädigter Kapitalanleger am freien Kapitalmarkt. In den neunziger Jahren hatte Dr. Werner zusammen mit RA Dr. jürgen Machunsky das gleichnamige Buch "Rechte und Ansprüche geschädigter Kapitalanlager" mit 324 Seiten veröffentlicht. Im erstinstanzlichen Telekom-Prozess vor dem Landgericht Frankfurt/Main hatte das Buch bei den Anlegerschutz-Anwälten ein bedeutsame Rolle gespielt, wie die FAZ berichtet hatte. Auch in den Lehmann-Prozessen ist es für die klagenden Anleger eine wichtige Hilfe bei der juristischen Argumentation für die Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche. Ansprüche von Kapitalanlegern am freien Kapitalmarkt sind meist publizistisch aufgebauscht mit kleinen absoluten Summen, die sich regelmäßig im unteren zweistelligen Euro-Millionenbereich bewegen. Der geregelte Börsenmarkt und internationale Kapitalmarkt verschlingt dagegen beim Kapitalanlagebetrug immer Milliardensummen, die hundertfach oder mehr darüber liegen. Der Unternehmenskapital-Spezialist Dr. jur. Horst Werner als Kapitalmarktexperte in der Prospektierung von beteiligungsorientierten Kapitalanlagen arbeitet zur Erhaltung des rechten Blicks stets mit Experten des Anlegerschutzes zusammen. Dies soll dazu dienen, dass Anbieter bzw. Initiatoren von Beteiligungsangeboten und Kapitalanleger als Zeichner von Kapitalanlagen ihre Rechte ausgewogen und in gleichen Maße wahrnehmen können und die Prospekt nicht interesseneinseitig zu Lasten der Anleger ausgearbeitet sind.
Ein Kapitalanlagebetrug nach § 264 a StGB ist immer dann gegeben, wenn der Anleger darlegen kann: Wenn ich das gewußt hätte, dann hätte ich mich nicht beteiligt. So fühlen sich aktuell viele kapitalanlegende Städte und Gemeinden ( wie z.B. die Stadt Hagen, Duisburg etc. bei den abgeschlossenen Zins-Swap Geschäften der Deutschen Bank getäuscht, die bei den bundesdeutschen Kommunen hunderte von Euro-Millionen an Schäden angerichtet haben. Die betroffenen Kommunen sitzen jetzt in der Schuldenfalle. Auch der FIBOR-Zinsskandal durch die europäischen Großbanken wird noch eine Flut von Ansprüchen geschädigter Kapitalanleger auslösen. Hier spielen die englischen Banken unter Anführung von der Barclays Bank eine unrühmliche Rolle. Die Schweizer Banken dagegen hatten sich auf Schwarzgeld von reichen Amerikanern und Deutschen und auf die Beihilfe zur Steuerhinterziehung spezialisiert gehabt. Die Schäden liegen sicher im zweistelligen Milliarden-Bereich. Da sind dann Pleiten wie der Phönix-Fall am freien Kapitalmarkt mit ca. 350 Mio. Schadenssumme fast "kleine Fische", was für den einzelnen geschädigten Kapitalanleger sicher kein Trost ist, resümiert Dr. jur. Horst Werner ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ).