Jobmotor Abgeltungssteuerbürokratie

Eine einfache Gestaltung der Einkommensteuererklärung ist bei den Kapitalerträgen kaum möglich. Die Bürokratie um den Freistellungsauftrag und der Abgeltungssteuer endet in einer Zettelwirtschaft.

Anleger, die ihre Einkommensteuererklärung möglichst einfach gestalten wollen und nicht die Bürokratie auf die Banken übertragen, werden Handicaps von den Finanzbehörden bei der Erklärung von Kapitalerträgen auferlegt. Zum Nachweis gezahlter Abgeltungssteuer, egal wie hoch die gezahlten Beträge sind, fordern die Finanzbehörden eine Steuerbescheinigung über Kapitalerträge. Die Mitarbeiter der Finanzbehörden leiten das Erfordernis, Nachweis mit einer Steuerbescheinigung, aus dem § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG in Verbindung des § 45 a ab. Eine Kopie von Bankauszügen und anderen Belegen über gezahlte Abgeltungssteuer und eine Ehrenerklärung mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung soll nicht ausreichend sein.

Den Finanzbehörden liegen die Beweise der Zahlungen der Abgeltungssteuer vor. Alle Banken melden die Abgeltungssteuer und die Zahlungen der Steuerpflichtigen. Nicht umsonst wird bei der Einreichung von Freistellungsaufträgen der Steuerzahler informiert, wenn er zu hohe Kapitalerträge von der Abgeltungssteuer befreit hat, weil er beispielsweise ein Depotwechsel vorgenommen wurde. Eine Nachforderung einer Steuerbescheinigung ist mit Kosten verbunden. Diese Kosten können, seit Einführung der Abgeltungssteuer, wiederum nicht mehr als Werbungskosten abgesetzt werden.

Mit diesem Steuerbescheinigungswust der Abgeltungssteuer wird ein wahrer Freistellungsauftrags-Tourismus unterstützt und eine Bürokratisierung ausgedehnt. Gerade die Bürokratisierung sollte durch die vereinfachte Form der Abgeltungssteuer ausgehebelt werden. Leider fordern die Finanzbehörden gerade diese Aufrechterhaltung der Bürokratie, obwohl alle Zahlungen und Steuern aus Kapitalerträgen den Steuerbehörden vorliegen. Vielleicht geht ein Jobmotor der Bürokratie dadurch verloren? Also wozu werden Anleger gezwungen: Freistellungsaufträge unterjährig ändern und viel Bürokratie betreiben.

Politiker fordern von Anlegern Flexibilität in der Geldanlage um der Inflation entgegen zu wirken. Also wechseln Anleger die Banken und suchen gesponserte Zinsangebote. Alternativ erfolgen Neuanlagen der Vermögensstrukturen, die mit einem Bankwechsel verbunden sein können. Bei zu hohen Freistellungsaufträgen, die durchaus durch einen Bankwechsel entstehen können, fragen die Finanzbehörden nach. Gezahlte Abgeltungssteuern werden nicht gegen gerechnet, wenn keine Steuerbescheinigung vorliegt. Obwohl als Beweise Kontoauszüge und Abrechnungen vorgelegt werden sehen die Steuerbehörden keinen Spielraum für die Erstattung von Abgeltungssteuern.
Der Abgeltungssteuer-Tipp: Mache bei der Freistellungsauftrag-Bürokratie mit – aber das kann es auch nicht sein.

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