Steuerbescheinigung

Jobmotor Abgeltungssteuerbürokratie

Eine einfache Gestaltung der Einkommensteuererklärung ist bei den Kapitalerträgen kaum möglich. Die Bürokratie um den Freistellungsauftrag und der Abgeltungssteuer endet in einer Zettelwirtschaft. Anleger, die ihre Einkommensteuererklärung möglichst einfach gestalten wollen und nicht die Bürokratie auf die Banken übertragen, werden Handicaps von den Finanzbehörden bei der Erklärung von Kapitalerträgen auferlegt. Zum Nachweis gezahlter Abgeltungssteuer, egal wie hoch die gezahlten Beträge sind, fordern die Finanzbehörden eine Steuerbescheinigung über Kapitalerträge. Die Mitarbeiter der Finanzbehörden leiten das Erfordernis, Nachweis mit einer Steuerbescheinigung, aus dem § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG in Verbindung des § 45 a ab. Eine Kopie von Bankauszügen und anderen Belegen über gezahlte Abgeltungssteuer und eine Ehrenerklärung mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung soll nicht ausreichend sein. Den Finanzbehörden liegen...

Mögliche Falle für die Einkommensteuererklärung

Nürnberg, 18. Februar 2011: Auf Grund ungenauer Vorgaben eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2009 sind Tausende Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2010 nicht korrekt ausgestellt worden. Betroffen sind freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer. Die Angaben in dieser Bescheinigung sind wichtig für die Steuererklärung 2010, die manche bereits erstellt haben. Nur wer dort genau die von der Finanzverwaltung erwarteten Daten einträgt bzw. eingetragen hat, das heißt den Arbeitnehmerbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung inklusive des Arbeitgeberzuschusses angibt, kann entsprechend dem Bürgerentlastungsgesetz seine Sozialversicherungsbeiträge steuermindernd geltend machen. Das Bundesfinanzministerium ist nun der Auffassung, dass Arbeitgeber den betroffenen Arbeitnehmern neue Bescheinigungen ausstellen sollen. Die DATEV eG und die ihr angeschlossenen Steuerberater versuchen seit Bekanntwerden des Problems,...

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