Dr. Horst S. Werner über institutionelles Beteiligungskapital, das Beteiligungsgeschäft der Fonds u. institutionellen Investoren

Der Beteiligungsvertragsjurist Dr. Horst S. Werner berichtet über das institutionelle Beteiligungsgeschäft ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) und institutionelle Investoren in Gestalt von Beteiligungsfonds, Venture-Capital-Gesellschaften oder Private-Equity-Companies. Institutionelles offenes Beteiligungskapital oder nicht stimmberechtigtes Mezzaninekapital stellt im Rahmen der Gesamtfinanzierungsstrategie eines Unternehmens eine interessante Ergänzung zu einer breit gestreuten Kapitalmarktemission über Privatanleger dar. Anders als bei einer Kapitalmarktemission stammt das Beteiligungskapital hier nicht von privaten Kapitalgebern, sondern von Institutionen, die von berufswegen das Beteiligungsgeschäft betreiben wie z.B. die Beteiligungsgesellschaften, Private-Equity-Fonds und Mezzaninefonds.

Dieses so genannte „institutionelle Private Equity“ ist allerdings nur ein attraktiver Finanzierungsweg für Unternehmen mit Umsatzgrößen von Euro 20 Mio. an aufwärts, mit einem guten Cash-Flow und mit einem vorhandenen Eigenkapitalausweis von mindestens Euro 2 Mio. Es müssen gute Wachstumsaussichten mit einer dynamischen Ertragsentwicklung vorhanden sein. Das Unterehmen sollte ein historisch gewachsenes, etabliertes mittelständisches Unternehmen mit einer vielversprechenden Marktposition sein. In diesen Unternehmenskategorien engagieren sich institutionelle Investoren, wenn ein Expansionsvorhaben, ein Unternehmenskauf, eine Nachfolgelösung, ein Gesellschafterauskauf oder ein Spin-off zu finanzieren ist.

Im angelsächsischen Raum finanzieren sich über ein Viertel der Unternehmen hauptsächlich über Private Equity. Auch in Deutschland hat institutionelles Private Equity vor dem Hintergrund der veränderten Kreditvergabepraxis der Banken und des Eigenkapitalbedarfs des Mittelstands stark an Bedeutung gewonnen.
Für den kapitalsuchenden Unternehmer bzw. das kapitalsuchende Unternehmen ist eine Finanzierung über institutionelle Kapitalgeber ohne die Begleitung eines erfahrenen Beteiligungsvertrags-Experten und eines Wirtschafts- und Steuerjuristen jedoch mit "Fallstricken" verbunden.

Nicht jedes Unternehmen eignet sich für die Aufnahme von institutionellem Beteiligungskapital. Die Auswahl des passenden institutionellen Finanzierungspartners erfordert neben entsprechender Branchenkenntnis vor allem gute Kontakte. Inzwischen sind allein in Deutschland weit über 900 Beteiligungsgesellschaften und Private-Equity-Fonds in diesem Finanzierungsbereich tätig, die sich in vielen Aspekten voneinander unterscheiden. Hierüber führen wir eine stets aktuelle Datenbank von institutionellen Kapitalgebern.

Mit über 30 Jahren Erfahrung am Kapitalmarkt und mit ausgezeichneten Verbindungen zu namhaften Banken, Beteiligungsgesellschaften, Private-Equity- und Mezzanine-Fonds helfen wir unseren Mandanten aktiv bei der Beschaffung von institutionellem Beteiligungskapital:
- wir prüfen bereits im Vorfeld die Machbarkeit und Vorteilhaftigkeit einer Finanzierung über einen institutionellen Finanzierungspartner;
- wir formulieren die Verhandlungsposition unseres Mandanten und nehmen Kontakt zu geeigneten Kapitalgebern auf;
- wir helfen unseren Mandanten bei der Verhandlung von interessengerechten Finanzierungskonditionen;
- wir prüfen abschließend das umfangreiche Vertragswerk, das Rechte und Pflichten der Beteiligten sowie die juristischen und steuerlichen Rahmenbedingungen regelt.

Die Beteiligung der Kapitalgeber bzw. Investoren erfolgt in der Regel über Geschäftsanteile oder in Form von eigenkapitalähnlichen Mezzanine-Instrumenten wie Genussrechten, stillen Beteiligungen, Anleihen und Nachrangdarlehen, seltener auch als Vollgesellschafter mit der Übernahme der operativen Führung des Unternehmens. Ein über die Wahrnehmung von Informationsrechten hinausgehender Einfluss auf die Geschäftsführung bzw. das operative Geschäft wird den Kapitalgebern regelmäßig nicht gern eingeräumt.