Abfluss Dichtheit – ab 2015 Pflicht für Hausbesitzer

Das Auto wird in regelmäßigen Abständen einer Untersuchung unterzogen und auch Heizanlagen werden von Zeit zu Zeit gewartet. Das gilt auch für Abwassersysteme, denn das verlangt das Landeswassergesetz laut § 61 a. Nach ihm müssen Abwasserleitungen dicht sein und es muss ein Nachweis hierüber bestehen. Ein professioneller Rohrreinigungsdienst sorgt dafür, dass diese Verpflichtung von Hausbesitzern eingehalten wird. Der Rohrreinigung 24h Notdienst Neumann aus Oberhausen informiert über die Leistung der Dichtheitsprüfung.

Dichtheitsprüfung – Angelegenheit für einen Fachmann

Das Landeswassergesetz NRW und das Wasserhaushaltsgesetz schreiben vor, dass jeder Immobilieneigentümer dafür zuständig ist, alle im Erdreich oder unzugänglich verlegten Abwasserleitungen von einem Sachkundigen auf ihre Dichtheit überprüfen zu lassen. Die Prüfung kann Schadstellen an den Leitungen feststellen, die gefährliche Schadstoffe in das Grundwasser eindringen lassen, und ist somit eine wichtige Maßnahme. Bei der Dichtheitsprüfung wird Luft oder Wasser verwendet, um zu überprüfen, ob die Dichtheit von Grundleitungen und Hausanschlüssen gewährleistet ist. Hierüber wird auch ein Protokoll erstellt, das auf Wunsch dem zuständigen Bauamt vorgelegt werden muss. Die Dichtheitsüberprüfung wird entweder gemäß DIN 1986 Teil 30 oder DIN EN 1610 durchgeführt und stellt einwandfreie Abwassersysteme sicher. Bis zum 31.12.2015 sind alle Immobilienbesitzer verpflichtet, einen Nachweis über die Dichtheit ihres Abwassersystems zu erbringen. Für Grundstücke in Wasserschutzgebieten gelten abweichende Fristen.

Für ausführliche Informationen zur Dichtheitsprüfung und zu sämtlichen weiteren Dienstleistungen steht der Rohrreinigung 24h Notdienst jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt
Rohrreinigung 24h Notdienst
Ansprechpartner: Sebastian Neumann
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