Leistungen der Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Mit einer solchen Police kann man sich bereits für einen sehr niedrigen Betrag gegen Risiken absichern, die im Schadensfall schnell hohe Beträge ausmachen können. Dabei erbringt die private Haftpflichtversicherung grundsätzlich Leistungen für den Versicherten und gegebenenfalls dessen Familie, wenn es Ansprüche auf Schadenersatz von Dritten gibt.

Das Leistungsspektrum einer solchen Police umfasst allerdings nicht nur die Regulierung von Schäden, die tatsächlich begründet sind, sondern auch die Prüfung der Haftung und die Abwehr von nicht begründeten Ansprüchen. Im Zweifelsfall zahlt die Haftpflichtversicherung dann auch die Kosten für ein Gerichtsverfahren, wenn es sich um ein Verfahren handelt, bei dem es sich um Streitigkeiten handelt, die die Leistungen der Versicherung betreffen.

Ganz allgemein zählen sowohl Personen- als auch Sachschäden zu den versicherten Leistungen. Darüber hinaus kommt eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden auf, die aufgrund eines der zuvor genannten Schäden entstanden sind. Reine Vermögensschäden hingegen deckt eine private Haftpflichtversicherung in der Regel jedoch nicht ab.

Ein Schaden, der vom Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt wird, wird durch die Haftpflichtversicherung nicht beglichen. Auch für den Fall, dass ein gemieteter oder geliehener Gegenstand beschädigt wird, leistet die Versicherung nicht. Sämtliche Bußgelder oder Schäden, die beim Führen eines Fahrzeugs entstehen, sind ebensowenig Teil der Vertrags. Dafür muss eine spezielle Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Wer zum Beispiel ein Auto neu anmelden möchte, muss deshalb einen Nachweis vorlegen, dass eine solche Haftpflichtversicherung bereits abgeschlossen wurde – andernfalls ist die Teilnahme am Straßenverkehr nicht gestattet.

Dass die Haftpflichtversicherung im Straßenverkehr vorgeschrieben ist, macht bereits deutlich, wie wichtig eine entsprechende Police auch im Privatleben sein kann. Schließlich kann man kaum voraussehen, ob und wann man Schäden am Eigentum von Freunden, Verwandten oder Fremden verursacht, die man kaum aus der eigenen Tasche decken könnte. Wer kleine Kinder hat, geht darüber hinaus noch ein viel höheres Risiko ein. Schließlich passiert es beim Spielen sehr schnell, dass etwas zu Bruch geht. Wenn die Kinder bei Freunden zu Gast sind und dabei wertvolle Gegenstände beschädigen, ist man sicher froh darüber, die Haftpflichtversicherung in der Hinterhand zu haben.

Damit die Kinder unter sieben Jahren auch dann in der Haftpflichtversicherung enthalten sind, wenn man selbst seine Aufsichtspflicht verletzt hat, kann man zusätzlich zum eigentlichen Vertrag spezielle Erweiterungen der Deckung vereinbaren. Solche Erweiterungen gibt es darüber hinaus auch für andere Zwecke. So kann man etwa besondere Risiken über die Haftpflichtversicherung abdecken. Wichtig ist das zum Beispiel für Tierhalter oder Waffenbesitzer, aber auch Vermieter oder Eigentümer eines Sportbootes haben jeweils ein ganz individuelles Risikoprofil.

Falls ein Schaden im Ausland entstanden ist, ist dieser ebenfalls durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Vor dem Urlaub muss man sich also keine Sorgen darüber machen, dass man beim Aufenthalt im Hotel oder im Ferienhaus nicht abgesichert ist, weil man sich nicht mehr in Deutschland aufhält. Wenn es allerdings um einen längeren Aufenthalt im Ausland geht, der zum Beispiel beruflich bedingt ist, sollte man sich zunächst mit seinem Anbieter in Verbindung setzen. In solchen Fällen kann es sein, dass es bestimmte Einschränkungen gibt oder eine zusätzliche Vereinbarung über den eigentlichen Versicherungsvertrag hinaus getroffen werden muss.