Der Ghostwritermarkt Teil 1 - Begriffsabgrenzung und -bestimmung

Als akademischer Ghostwriter mit einer Erfahrung von fast einem Viertel Jahrhundert kenne ich den Ghostwritermarkt wie kaum ein anderer.

Beginnen wir mit einer Begriffsabgrenzung des Ghostwritermarktes.

Wie jeder Markt besteht auch der Ghostwritermarkt aus einem Marktplatz, auf dem sich Anbieter und Nachfrager treffen. Das wirft bereits die erste Frage auf. Was wird auf diesem Marktplatz überhaupt gehandelt? In der Vergangenheit wurde da oft undifferenziert alles, was sich in den Medien unter dem Thema "Titel kaufen" subsummieren lässt, in einen Topf geworfen, kurz umgerührt und heraus kamen die "Doktormacher". Macht das die Aufgabe eines Ghostwriters? Diese simple Betrachtungsweise greift viel zu kurz. Auf dem Ghostwritermarkt können beispielsweise keine Titel gekauft werden. Das gab es noch nie und das wird es auch nie geben. Abgesehen davon, dass ein Titelkauf in Deutschland sowieso nicht zulässig ist, gehört der Titelhandel nicht zu den Geschäftsfeldern eines Ghostwriters. Selbst die erlaubte Vermittlung von z.B. Doktorandenstellen wird von Ghostwritern nur in ganz wenigen Ausnahmenfällen überhaupt angeboten. Umgekehrt gab es bis vor wenigen Jahren noch einen bekannten Promotionsberater und Vermittler von Doktorandenstellen in Bergisch-Gladbach, der in seinen Werbeanzeigen regelmäßig darauf hinwies, dass er kein Ghostwriting anbiete. Insofern findet hier wohl eine gegenseitige Marktabgrenzung durch die Akteure selbst statt.

Wie ließe sich aber nun der Ghostwritermarkt definieren? Ghostwriter oder auch Auftragsschreiber erstellen für ihre Kunden Texte die diese dann, ohne Nennung des eigentlichen Autors, als ihr Werk ausgeben. Der Begriff „Text“ ist dabei sehr weit zu fassen. Zu den Auftragstexten eines Ghostwriters gehören, Reden, Gedichte, Liebesbriefe, Gutachten, Übersetzungen, Empfehlungsschreiben, Bewerbungsschreiben, Vorträge, Artikel, Bücher, Nachschlagewerke, Schriftsätze, Kommentare, Biographien, Filmskripte, wissenschaftliche Texte und Gutachten, eigentlich alles, was sich zu Papier bringen und weitergeben lässt.

Davon ab- und einzugrenzen wäre noch der Akademische Ghostwriter oder das akademische Ghostwriting. Der Begriff des Akademischen Ghostwriters wurde dabei erstmals Anfang der 90er Jahre von Dr. Franke verwendet um eine prägnante und knappe Formulierung für den sehr speziellen wissenschaftlichen Ghostwritermarkt zu schaffen. Heute wird diese Bezeichnung von vielen Ghostwritern als Synonym für wissenschaftliches Auftragsschreiben verwendet. Der Markt für Akademisches Ghostwriting ist dabei nach meinem Verständnis durch folgende Strukturen gekennzeichnet: Das Angebot richtet sich von Akademikern an Akademiker und bezieht sich auf wissenschaftliche Texte.
Formal muss dabei noch zwischen legalen und illegalem akademischen Ghostwriting unterschieden werden. Beide grenzen sich ganz einfach dadurch voneinander ab, dass sich das unzulässige akademische Ghostwriting auf die Erstellung von Prüfungsarbeiten bezieht. Es versteht sich von selbst, dass Prüfungsarbeiten von jedem selbst geschrieben werden müssen, das bedarf keiner weiteren Erläuterung. Darüber hinaus gibt es aber ein großes Spektrum an akademischen Texten die von einem Auftragsschreiber übernommen werden können. Als Beispiele sollen hier nur Vorlesungsskripte für Privatuniversitäten, wissenschaftliche Veröffentlichungen für Unternehmen, wissenschaftliche Bücher über aktuelle Themen oder auch der Leitartikel in einer Finanzfachzeitschrift genannt werden.

Im weiteren Verlauf dieser Artikelreihe wird dann nur noch auf das akademische Ghostwriting eingegangen, da dieser Bereich naturgemäß das größte Interesse hervorruft.

Im zweiten Teil dieser Reihe wird dabei zunächst auf die Angebotsseite, also die wissenschaftlichen Auftragsschreiber, eingegangen.

Der abschließende dritte Teil geht dann noch auf Kunden und deren Beweggründe, sich an einen Ghostwriter zu wenden, ein.

Autor Dr. Roland Franke
Dipl.-Ing-Chemiker, Dipl.-Ökonom, Dipl.-Kaufmann

Dr. Franke-Consulting
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