Eigenkapitalformen, Eigenkapitalersatz als Haftungskapital und wirtschaftliches Eigenkapital - von Dr. Horst Siegfried Werner

Bonitäts-fördernde Eigenkapitalformen bzw. Eigenkapital-Vertragsgestaltungen sind nach Dr. Horst Siegfried Werner als alternative Finanzierungswege ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) für mittelständische Unternehmen zur Existenzsicherung unerläßlich. Die Nutzung der verschiedenen Eigenkapitalformen haben für die Kapitalversorgung bei der derzeitigen Kreditkapital-Verknappung durch die Banken für die Gesamtfinanzierungsfähigkeit und damit für die Finanzkraft und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens große Bedeutung erlangt. Die Unternehmensfinanzierung ist über drei Alternativen möglich: über (Bank-)Kredite, über stimmberechtigtes Beteiligungs- und Einlagenkapital ( = offenes Beteiligungskapital als Private Equity ) oder über stimmrechtsloses Mezzaninekapital ( stilles Beteiligungskapital, Genussrechtskapital, Anleihekapital mit Nachrang ). Das Private-Equity-Kapital und das Mezzaninekapital können vertraglich so ausgestaltet werden, dass diese Kapitalformen im Eigenkapital bilanziert werden können.

Die Finanzierung ist durch Geld und Barkapital möglich ( Unternehmensfinanzierung durch Bar-Kapitaleinlage ). Daneben besteht die alternative Unternehmensfinanzierung durch Sacheinlagen und zwar durch die Einbringung von immateriellen Wirtschaftsgütern wie Patente, Lizenzen oder von materiellen Wirtschaftsgütern als Sachwerte in Form von Immobilien oder Geschäftseinrichtungen, Maschinen, Fahrzeugen etc. Beide Formen der Einlagen helfen die Eigenkapitalquote zu verbessern und damit die Kredit-Bonität und das Rating zu erhöhen.

Die wichtigsten Beteiligungsformen zur Finanzierung des Unternehmens sind die sogen. "offene Beteiligung", die stille Beteiligung, die Genussrechtsbeteiligung ( als Equity-Mezzanine ) und das private Nachrang-Darlehen sowie die wertpapierverbriefte Nachrang-Anleihe als Schuldverschreibung ( als Debt-Mezzanine ). Die Formen stellen kreditfinanzierungstechnisch mindestens sogen. "wirtschaftliches Eigenkapital" dar, so daß sie die Bonität und Rating eines Unternehmens verbessern. Die bankenunabhängigen Beteiligungsmöglichkeiten zur ergänzenden Unternehmensfinanzierung werden nachfolgend kurz dargestellt:

A. Die "offene Beteiligung" als Mitgesellschafter: Bei einer offenen Beteiligung erhält der Kapitalgeber - Privatinvestor oder eine Beteiligungsgesellschaft - Geschäfts-Anteile ( z.B. eine Minderheitsbeteiligung ) an dem Unternehmen (Stamm-/Grund-/Kommanditkapital). In diesem Falle wird der Investor Mitgesellschafter und Miteigentümer mit allen damit verbundenen gesellschaftsrechtlichen Rechten und Pflichten. Die Gewinnbeteiligung bei offenen Beteiligungen wird in der Regel durch fortlaufende Gewinnausschüttungen und durch die Unternehmenswertsteigerung ( Firmenwertzuwachs ) bei einem Verkauf der Anteile am Unternehmen geregelt. Die zeitliche Dauer bis zum Exit des Investors liegt bei offenen Beteiligungen regelmäßig bei 3 bis 8 Jahren. Häufig muß das Unternehmen bei einer offenen Beteiligung eine sogen. Mitverkaufsverpflichtung übernehmen, damit dem Investor später der Exit und die Rückführung seines investierten Kapitals gelingt. Dies kann für den mittelständischen Unternehmer äußert nachteilig sein.

B. Stimmrechtsloses Beteiligungskapital: Mezzaninekapital ist der eher verwirrende Fachbegriff für die stimmrechtslosen und eigentümerfreien Beteiligungsformen. Die Mezzanine-Finanzierung bedeutet bilanzrechtlich eine Positionierung auf der Passivseite der Bilanz zwischen dem stimmberechtigten Vollhafter-Eigenkapital und dem nicht einflußberechtigten Fremdkapital. Die Ausgestaltung der nur rudimentär gesetzlich geregelten mezzaninen Beteiligungsformen kann aufgrund der Vertragsfreiheit sehr differenziert ausfallen. Gleichwohl sind alle mezzaninen Finanzierungsformen als Eigenkapitalersatz ( = Haftungskapital ) durch eine Reihe von gleichen Hauptpunken gekennzeichnet. Dies sind die Gewinn- und Verlustbeteiligung, die Nachrangigkeit gegenüber anderen Gläubigern der Gesellschaft und die erfolgsgebundene Zahlung der Ausschüttungen - also keine Festverszinsung.

C. Sofern die mezzaninen Beteiligungsverträge ergänzende Voraussetzungen erfüllen, kann das Mezzanine-Kapital auch bilanzrechtlich als Eigenkapital geführt werden. Hierzu sind nach dem Hauptgutachten des Instituts der Wirtschaftsprüfer IdW fünf ergänzende Vertragsbedingungen erforderlich: Neben der Gewinn- und Verlustbeteiligung muss der Beteiligungsvertrag auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen sein und Ausschüttungen dürfen nur aus einem positiven Jahresergebnis erfolgen. Ferner sind eine Nachrangklausel sowie eine mindestens 2-jährige Kündigungsfrist des Beteiliungsvertrages erforderlich ( siehe Gutachten des Instituts der Wirtschaftsprüfer, Düsseldorf, IDW in der Stellungnahme HFA 1/1994 ). Die bilanzrechtliche Ausgestaltung als bilanzrechtliches Eigen- und Haftkapital hat keinerlei steuerlich negative Folgen. Vielmehr bleibt die Ausgestaltung steuerneutral.

Trotz des Eigenkapitalcharakters in bilanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht, wird Mezzanine-Kapital bei entsprechender Gestaltung steuerrechtlich als Fremdkapital mit den Absetzungsvorteilen gewertet. So sind die Kosten einer Mezzanine-Finanzierung ( die Gewinnausschüttungen ) als Betriebsausgaben abzugsfähig und tragen zur Minderung des steuerpflichtigen Gewinns bei. Gewinnausschüttungen bei der typisch stillen Gesellschaft und beim Genussrechtskapital vermindern also bei richtiger Vertragsgestaltung den körperschaftsteuerpflichtigen Gewinn und sind wie Darlehenszinsen abzugsfähiger Aufwand der Gesellschaft. Das Mezzaninekapital bietet also echte steuerliche Vorteile.

D. Gemeinsamkeiten mezzaniner Beteiligungsformen:
- Als wirtschaftliches Eigenkapital ist das Mezzanine-Kapital dann zu qualifizieren, wenn es nachrangig gegenüber „klassischem“ Fremdkapital ausgestaltet wurde.
- Keine Stimm-, Einfluß- oder Mitspracherechte im Unternehmen. Die zeitlich befristete und verzinsliche Kapitalüberlassung ( häufig zwischen 5 - 15 Jahren)
- Grundsätzlich steuerliche Abzugsfähigkeit der Gewinnausschüttungen auf das Mezzaninekapital als Betriebsausgabe.
- Rein erfolgsabhängige Ausschüttungen mit Besserungsschein-Abrede
Gewinnbeteiligung, die zwischen 7% - 9% per anno liegen sollte, um marktfähig zu sein.

Interessenten erhalten kostenfrei weitere Informationen über dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Anfrage.