Was ist das Jedermann-Konto?

Das Konto ist in der gegenwärtigen Zeit unerlässlich und Bedingung für die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr. So werden Gehälter, Renten und andere Einnahmen auf ein Konto überwiesen oder Gebühren für Fernsehen, Wasser und Gas oder auch die Beiträge für die Krankenkasse vom Bankkonto abgebucht oder überwiesen. Angesichts dieser Tatsache ist es für Personen ohne eigenes Bankkonto kaum oder nur schwer möglich eine Anstellung oder eine Mietwohnung zu erhalten.

Doch was ist, wenn man überschuldet ist und kein neues Bankkonto mehr erhält? Grundsätzlich ist es jedem Menschen in der Bundesrepublik Deutschland möglich ein ein Konto bei einer Bank zu erhalten. Je nach Bonität und der Vorgeschichte (z.B. Bankkonto bei einer anderen Bank gekündigt, Blockierung durch Gläubiger) bekommt man ein eingeschränktes Konto. Ein solches Girokonto wird heutzutage als "Jedermann-Konto" oder "Girokonto auf Guthabenbasis" bezeichnet.

Zu verdanken hat man dies zum Teil der Regierung, sowie der ZKA (inzwischen: Deutsche Kreditwirtschaft). Im Jahr 1996 hatte die Regierung das Thema auf dem Plan und schmiedete ein entsprechendes Gesetz, doch die Kreditanstalten kamen dieser Absicht zuvor und verpflichten sich freiwillig jedem deutschen Bundesbürger, gleichgültig wie es um diese Person wirtschaftlich steht, ein Konto zu eröffnen.

Doch trotz der freiwilligen Selbstverpflichtung kommt es immer wieder vor, dass Personen mit vielen Schulden erhebliche Schwierigkeiten bei der Eröffnung eines Kontos haben. Für all diese Menschen gibt es ein neues Portal zu dem Thema "Girokonto auf Guthabenbasis", wo alle wichtigen Fragen beantwortet werden und für entsprechende Problemfälle Lösungswege und -Möglichkeiten angeboten werden.