Die Kündigung der Pferdehaftpflichtversicherung

Im Pferdehaftpflichtversicherung Vergleich (zum Beispiel auf www.pferdehaftpflichtversicherung.net), der eine Gegenüberstellung verschiedener Verträge ermöglicht, werden die einzelnen Unterschiede der Versicherungsverträge angezeigt. Hierbei werden nicht nur die Preisunterschiede deutlich, auch die Leistungsdifferenzen können mit einem solchen Vergleich aufgedeckt werden.?

Der Vergleich lohnt sich jedoch nicht nur dann, wenn eine neue Versicherung abgeschlossen werden soll. Auch Pferdehalter, die sich bereits vollumfassend abgesichert haben, sollten hin und wieder die Kosten ihrer Pferdehaftpflichtversicherung überprüfen und so ihren Versicherungsschutz bewerten. Neben der Versicherungsprämie sollte auch die Höhe der Versicherungssumme sowie ein eventueller Selbstbehalt berücksichtigt werden. Wer aktuell eine Pferdehaftpflichtversicherung mit Selbstbehalt nutzt, kann durch den Vergleich womöglich einen Vertrag mit gleichem Beitrag aber ohne Selbstbehalt finden.

Grundsätzlich ist es möglich, die Pferdehaftpflichtversicherung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres zu kündigen. Hierbei muss beachtet werden, dass das Versicherungsjahr häufig nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Wurde die Versicherung beispielsweise im April abgeschlossen, reicht das Versicherungsjahr von April bis April. In diesem Fall ist es also nötig, den Vertrag bis Ende Januar zu kündigen, um schließlich ab Mai einen neuen Vertrag nutzen zu können. Sollte die Kündigungsfrist nicht beachtet werden, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Unterjährige Kündigungen werden in der Regel nicht akzeptiert. Sie können nur dann ausgesprochen werden, wenn das Pferd verstorben ist.

?Sofern Pferdehalter mehrjährige Verträge abgeschlossen haben, verlängert sich die Kündigungsfrist. Ein solcher Vertrag ist erst nach Ablauf von drei Jahren kündbar. Somit können selbst Fünf-Jahres-Verträge schon nach drei Jahren gekündigt werden. Auch in diesem Fall ist die dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten.

?Pferdehalter mit bestehender Pferdehaftpflichtversicherung können letztlich auch nach einem Schaden kündigen. In diesem Fall besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt hier einen Monat nach dem jeweiligen Schadensfall oder wiederum zum Ende des Versicherungsjahres.

?Wurde die bestehende Pferdehaftpflichtversicherung gekündigt, kann nun ein neuer Vertrag mit verbesserten Leistungen oder geringerer Versicherungsprämie abgeschlossen werden. Vielfach ist der Versicherungsabschluss sogar online problemlos möglich.


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