Rauchmelder-Pflicht in Rheinland-Pfalz tritt ab Juli 2012 endgültig in Kraft!

Für Wohnungs- und Eigenheimbesitzer in Rheinland-Pfalz wird es ernst. Seit Mitte Juli 2012 gehören Rauchmelder in Speyer und andernorts zur Pflichtausstattung in Wohnungen und Geschäftsräumen.

Festgelegt wurde das 2007. Der Gesetzgeber gewährte damals eine Übergangsfrist von fünf Jahren, die nun abgelaufen ist. Für viele stellt sich jetzt die Frage, wie die Auflagen der Regierung zu erfüllen sind.

Die Wahl des richtigen Rauchmelders

Beim Kauf eines Rauchmelders haben die Bürger des Landes Rheinland-Pfalz freie Wahl. Es bleibt also jedem selbst überlassen, ob ein Warnmelder aus dem Discounter oder aus dem Fachhandel gekauft wird. Zu beachten ist lediglich, dass der Rauchmelder batteriebetrieben sein muss, um nicht vom Stromnetz abhängig zu sein, das im Brandfall ausfallen könnte. Außerdem ist es empfehlenswert, auf Gütesiegel zu achten. In diesem Zusammenhang empfiehlt der Feuerwehrverband den Kauf von VdS-zertifizierten Geräten.

Wo Rauchmelder angebracht werden müssen

Nach dem Kauf folgt die Montage. Diese kann vom Wohnungsbesitzer oder einem Dienstleister übernommen werden und muss sich nach den Vorgaben der DIN-Vorschrift 14676 richten, die vorsieht, dass Rauchmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren angebracht werden, die im Ernstfall als Fluchtwege dienen müssen.

Wohnzimmer sind in der Industrienorm zwar nicht berücksichtigt, können aber ebenfalls nachgerüstet werden, um optimal vor Bränden durch defekte Elektrogeräte geschützt zu sein. Badezimmer, Küchen und andere Räume mit hoher Dampf- und Staubbelastung erhalten aufgrund der Gefahr von Fehlalarmen keinen eigenen Warnmelder.

Bei der Montage selbst ist zu beachten, dass die Rauchmelder im Idealfall in der Mitte des Raumes und mindestens einen halben Meter entfernt von Möbeln angebracht werden. Außerdem muss die Decke möglichst eben sein. Ob das Gerät angeschraubt oder geklebt wird, ist von Modell zu Modell unterschiedlich und kann der Bedienungsanleitung entnommen werden.

Die Instandhaltung

Mit der Montage ist es selbstverständlich nicht getan. Wie andere elektrische Geräte auch müssen Rauchmelder in regelmäßigen Intervallen gewartet werden. Der Gesetzgeber schreibt eine jährliche Sichtprüfung durch geschultes Fachpersonal vor.

Erfolgt diese Prüfung nicht und der Melder versagt im Ernstfall, trägt der Wohnungsbesitzer die Verantwortung. Allein auf die jährliche Prüfung sollte man sich allerdings nicht verlassen. Alle drei Monate oder wie in der Betriebsanleitung angegeben kann ein Alarmcheck durchgeführt werden. Das ist eine Angelegenheit von wenigen Minuten, stellt aber sicher, dass die Batterien in Ordnung sind und der Melder einsatzbereit ist.

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