LAG Hessen: Fristlose Kündigung eine Chefarztes nach Verschweigen seiner Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung rechtens

Das Hessische Landesarbeitsgericht hat entschieden, dass einem Chefarzt gegenüber die fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann, wenn sich herausstellt, dass die bei seiner Einstellung abgegebene Erklärung zu fehlenden Vorstrafen und laufenden Ermittlungsverfahren falsch war. Der Chefarzt hätte nach Auffassung des Gerichts erkennen müssen, welch hohen Stellenwert die Arbeitgeberin dem guten Leumund ihrer Beschäftigten - zumal in leitender Stellung - beimisst. Die Position eines Chefarztes habe eine herausragende Bedeutung für die Entwicklung und den Ruf der Kliniken. Deshalb habe die Arbeitgeberin ein Interesse daran, sich sofort von einem Mitarbeiter in dieser Position zu trennen, wenn sich herausstellt, dass dieser nicht nur wegen eines in ähnlicher Funktion begangenen Tötungsdelikts verurteilt wurde, sondern es trotz ausdrücklich übernommene Verpflichtung unterlassen hat, ihr von dem Strafverfahren Mitteilung zu machen.