Abzocke durch Mobilfunkanbieter

Immer öfter geraten Kunden in die Falle der unterschiedlichen Mobilfunkanbieter. Besonders negativ fällt dabei derzeit die Deutsche Telekom AG auf, welche Verbraucher fast in den Wahnsinn treibt. In einem Artikel auf DerFinanzer wird der aktuelle Fall geschildert. Ahnungslose Kunden, welche schon jahrelang ein Vertrauen zu den Anbietern pflegen, werden während eines Servicegesprächs nach den persönlichen Interessen ausgefragt. Anschließend schickt man ihnen die erfolgreiche Bestätigung einer Zusatzleistung zu. Verwundert wissen viele Kunden im ersten Moment nicht, was genau sie falsch gemacht haben. Einige suchen den Fehler bei sich und nehmen diese Vertragserweitung widerstandslos an. Besonders älteren Menschen ist oftmals nicht bewusst, dass sie einer unzulässigen Handlung zum Opfer gefallen sind. Andere hingegen versuchen dagegen vorzugehen. In diesem Fall hat sich das für den Verbraucher sogar gelohnt. Schreiben, welche durch die Telekom verfasst werden und eine Auftragsbestätigung enthalten, obwohl nie ein Antrag gestellt wurde, sind zukünftig nicht rechtsgültig. Auch mit anderen Mobilfunkanbietern treten hin und wieder beschwerden auf, in denen ein Service bestätigt wird, welcher nicht durch einen Vertrag zustande gekommen ist. Vor allem bei Telefonaten mit Call-Center Mitarbeitern sollten Kunden vorsichtig sein. Bei einer Umfrage wird man darauf hingewiesen, dass das Gespräch aufgezeichnet wird. Viele Anbieter versuchen damit hinterrücks Verträge zu verlängern oder neue Kunden zu werben. Dennoch sollten sie immer beachten, dass ein Vertrag erst dann bestätigt wird, wenn der Kunde schriftlich informiert wurde. Der Nutzer erhält auf diese Weise auch ein Widerrufsrecht, von dem er Gebrauch machen kann. Lassen sie sich von Mobilfunkanbietern also keinesfalls an der Nase herum führen. Niemand kann ihnen einen Vertrag aufzwingen. Also machen sie ihre Rechte geltend und wehren sie sich. Im Fall der Telekom wurden nach der Veröffentlichung der zuvor genannten Fälle noch viele weitere Beschwerden eingereicht, sodass es sich also nicht um Einzelfälle handelt.