Abmahnung Kornmeier und Partner Ivan Tsarevich i Seryy Volk

Wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Film Ivan Tsarevich i Seryy Volk mahnt die Kanzlei Kornmeier und Partner Internetanschlussinhaber ab. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, das streitgegenständliche Filmwerk im Internet unerlaubt zum Download angeboten zu haben. Seit nunmehr 5 Jahren sind diese Abmahnungen Abeits-Alltag unserer Rechtsanwaltskanzlei.

In der Kornmeier und Partner Abmahnung (http://www.dr-abmahnung.de/abmahnung-kornmeier-und-partner) wegen Ivan Tsarevich i Seryy Volk fordert die Kanzlei für den Rechteinhaber Baseprotect GmbH die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages.

Gegen so eine Abmahnung gibt es viele Argumente. So muss ersteinmal geklärt werden, ob die Urheberrechtsverletzung wirklich stattgefunden hat. Weiter muss hinterfragt werden, wer die Rechtsverletzung begangen hat. Abhängig davon, ob es Dritte oder der Anschlussinhaber gewesen sind, kann möglicherweise der Schadensersatz zurückgewiesen werden. Weiter muss im Zusammenhang mit der Abmahnung Kornmeier und Partner wegen Ivan Tsarevich i Seryy Volk auch kontrolliert werden, ob die Geldforderung überhaupt angemessen ist. Wir konnten in der Vergangenheit bereits einer Vielzahl von Abgemahnten helfen. In der Abmahnung wird jedoch nicht nur Geld sondern auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Oft ist der Abmahnung bereits eine Unterlassungserklärung beigefügt. Diese muss jedoch nicht verwendet werden. Es steht dem Betroffenen frei, eine veränderte Erklärungen abzugeben.

Wenn Sie hierzu fragen haben können Sie sich über unseren Blog (http://www.dr-abmahnung.de/) weiter informieren oder uns im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung telefonisch unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 anrufen. Für das erste Telefonat fallen noch keine Kosten an.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte