Mietrecht - Zustand der Wohnung dokumentieren

Vor einem Einzug in eine Mietwohnung ist es ratsam, die Räumlichkeiten genauer unter die Lupe zu nehmen. Ganz besonders wichtig ist das Festhalten darüber, in welchem tatsächlichen Zustand sich die Wohnung bei der Übernahme befindet. Bei der Dokumentation von eventuellen Mängeln, kann unter Umständen ein solches Versäumnis zu Konsequenzen auf eine spätere Mieterhöhung haben. Es ist ratsam, bei einer Begehung eine exakte Liste zu führen sowie Fotos zu machen.

Wenn ein Umzug in eine neue schöne Mietwohnung bevorsteht, ist meist die Vorfreude groß. Dabei wird von vielen Mietern häufig nicht darauf geachtet, den Status der Wohnung vor dem Beziehen ausführlich in allen Details schriftlich festzuhalten. Gibt es in der Tat Mängel, so können diese durchaus bei einer späteren Mieterhöhung zum Tragen kommen.

Mietrecht - Mängel müssen beweiskräftig sein

Solche festgehaltenen Mängel unterliegen allerdings der Beweiskraft, so erläutert der Mieterverein München unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts München, das unter dem Aktenzeichen: 424 C 19813/11 registriert ist. In dem vorliegenden Fall ging es um einen Mieter, der in seine jetzige Wohnung im Jahr 1980 einzog. Diese Wohnung verfügte seinerzeit weder über eine zentrale Heizungsanlage noch über eine Warmwasserversorgung. Obendrein waren Elektro-Leitungen über dem Putz verlegt.

Wohnung – Bei Mieterhöhungen auf den Mietspiegel achten

Nachdem die Wohnung den Eigentümer wechselte, erhöhte der neue Vermieter die Miete entsprechend des momentan gültigen Mietspiegels. Der Mieter weigerte sich allerdings, die Mieterhöhung zu akzeptieren und verwies auf den früheren Zustand der Wohnung. Der neue Wohnungseigentümer dagegen behauptete, dass ihm der alte Zustand nicht bekannt war. Letztendlich wurde der Fall vor das Gericht gebracht.

Wohnung – Dokumentierte Mängel können zur Mietminderung führen

Das Gericht sprach dem Mieter zum größten Teil Recht zu. Bei der Festlegung einer Mieterhöhung müssen die Umstände nachgewiesen werden, die laut Mietspiegel zu einer Mietminderung überhaupt berechtigen. In dem vorliegenden Fall konnten vom Mieter die angebrachten Mängel im Großen und Ganzen unter Beweis gestellt werden. Damit hatte er das Gericht auf seiner Seite. Einzig und allein die anteilige Mietminderung hinsichtlich der über dem Putz verlegten Elektro-Verkabelung wurde vom Gericht verwehrt, da diese vom Mieter nicht nachgewiesen werden konnte.