Die Fotografiererlaubnis Property Release In Theorie Und Praxis

Wer eine Sache fotografiert, beispielsweise einen beweglichen Gegenstand oder ein Gebäude, benötigt für die Veröffentlichung seiner Aufnahmen eine Genehmigung des Eigentümers jener Sache. Zwar nicht in allen Fällen, aber dem Grundsatz nach. Diese Genehmigung wird im Rahmen einer Fotografiererlaubnis (engl. Property Release) erteilt, was schon aus Nachweisgründen schriftlich erfolgen sollte. So wird die Zustimmung des Eigentümers zu der gewünschten Nutzung der Bilder dokumentiert.

Eine solche Erlaubnis ist daher das rechtliche Gegenstück zu Modelverträgen, mit denen Bildaufnahmen von Personen vertraglich geregelt werden. Natürliche Personen haben ein sogenanntes Recht am eigenen Bild, dem so Rechnung getragen wird. Dieses Recht ist zwar auf Sachen nicht anwendbar, einer unautorisierten Nutzung von Aufnahmen von Sachobjekten stehen jedoch andere rechtliche Hindernisse im Weg, beispielsweise das Eigentumsrecht. Dies ist aus juristischer Sicht insgesamt ein komplexes Thema mit den entsprechenden Fallstricken.

In der Praxis ist dieser Sachverhalt besonders für diejenigen Fotografen von Interesse, die Stockfotografien für Bildagenturen erstellen. Diese Agenturen verlangen nämlich bei bestimmten Aufnahmen nicht selten grundsätzlich, dass eine schriftliche Fotografiererlaubnis vorgelegt wird. Vor dem Hintergrund, dass sie mit einer unautorisierten Veröffentlichung ein Risiko eingehen, ist das auch verständlich. Als Fotograf gewöhnt man sich daran normalerweise recht schnell, und die Einholung der erforderlichen Genehmigungen wird zur Routine.

Sofern der Eigentümer für die Erteilung der Fotogenehmigung ein Entgelt verlangt, ist dessen Höhe grundsätzlich Verhandlungssache. Es besteht weder ein Anspruch auf die Erteilung der Erlaubnis, noch gibt es gesetzliche Beschränkungen bei der Höhe des Entgelts. Der Eigentümer kann auch Auflagen hinsichtlich der Aufnahmen (beispielsweise: kein Blitz) oder der Nutzungsarten (beispielsweise: keine Verwendung für Werbebroschüren) machen.

Als Fotograf ist man daher gut beraten, freundlich und gut vorbereitet in die jeweiligen Verhandlungen zu gehen. Wer bereits ein überzeugendes Werk vorweisen kann, wird nicht selten erleben, dass sich angesprochene Eigentümer geschmeichelt fühlen. Entsprechend bereitwillig wird dann oftmals die Fotogenehmigung eingeräumt. In anderen Fällen fällt es weniger leicht, und dann ist es praktisch, wenn man sich bereits im Vorfeld über mögliche Alternativen informiert hat.

Besonders wer Fotos mit der Absicht einer kommerziellen Verwendung schießt, beispielsweise als Stockfotografien, sollte stets auf Nummer Sicher gehen. Eine schriftliche Fotografiererlaubnis, die das Entgelt und den Verwendungszweck der Aufnahmen klar regelt, schützt vor rechtlichen Problemen. Diese könnten sich nämlich ergeben, wenn der Eigentümer einer abgelichteten Sache nach der Veröffentlichung feststellt, dass dies ohne seine Zustimmung erfolgt ist.

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