Steuerberater berät bei der Wahl der Rechtsform hinsichtlich der Besteuerung

Wenn man sich selbstständig macht, ist eine Vielzahl von Entscheidungen zu treffen. Unter anderem muss man sich für eine Rechtsform für das Unternehmen entscheiden. Es ist nicht einfach, eine geeignete Rechtsform zu wählen, da die Entscheidung mit sowohl wirtschaftlichen und rechtlichen als auch mit steuerlichen Auswirkungen verbunden ist. Jede Rechtsform birgt Vor- und Nachteile, die es gilt gegeneinander abzuwägen. Mit der Wahl der Rechtsformwahl entscheidet der Unternehmer, in welcher Form das Unternehmen am Rechtsverkehr teilnimmt. Da steuerliche Überlegungen genauso wichtig bei der Rechtsformwahl sind, sollte man hier auf einen Steuerberater vertrauen, da er die Besteuerungsarten im Detail kennt und zuverlässig bei der Wahl beraten kann. Über mögliche Rechtsformen für Unternehmen und welche Auswirkungen diese auf die Besteuerung haben können, informiert der Steuerberater Heim aus Augsburg.

Entscheidung über die geeignete Rechtsformwahl wird individuell getroffen

Die Wahl einer Rechtsform für ein Unternehmen muss individuell erfolgen, da jedes Unternehmen unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen unterliegt. Aus diesem Grund muss im Einzelfall geprüft werden, inwiefern welche Rechtsform für das Unternehmen die geeignete darstellt. Der Bereich der Rechtsformen ist außerordentlich komplex, wobei jede Gesellschaftsform mit ihren Rechten und Pflichten ihre eigenen Vor- und Nachteile aufweist. Sie regelt unter anderem Haftungsfragen, Möglichkeiten der Geschäftsführung, Beteiligung an Gewinn und Verlust sowie die Anforderungen an die Rechnungs- und Bilanzregelung.

Die Besteuerung erfolgt für jede Rechtsform in unterschiedlicher Weise

Steuerliche Aspekte spielen bei der Wahl der Rechtsform eine tragende Rolle. Es gibt viele systembedingte Unterschiede in der Besteuerung der einzelnen Gesellschaftsformen, sodass eine ausführliche Beratung mit dem Steuerberater in jedem Fall notwendig ist. Die Besteuerung der einzelnen Rechtsformen fällt sehr unterschiedlich aus. Bei der Besteuerung bestehen Unterschiede zwischen Einzelunternehmen und Personengesellschaften einerseits und Kapitalgesellschaften andererseits. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften fällt die Einkommenssteuer an. Diese hängt von der Höhe des Einkommens ab. Kapitalgesellschaften dagegen fallen unter die Körperschaftssteuer.

Mögliche Rechtsformen für Unternehmen

Es wird grundsätzlich zwischen drei Arten der Rechtsform unterschieden:

- Einzelpersonen
- Personengesellschaften (GbR, OHG, KG und GmbH & Co KG)
- Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, Genossenschaft)

Für ausführliche Informationen zur Besteuerung von Rechtsformen steht die Steuerkanzlei Heim jederzeit gerne zur Verfügung.

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Ansprechpartner: Gerhard Heim
Steuerberater
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