Ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?

Alle Eltern wollen immer nur das Beste für ihre Kinder, weshalb sicherlich viele die Frage stellen, ob es sich rentiert, auch für den Nachwuchs eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung anzuschließen. Da die gesetzliche Versorgung nicht immer ausreichend ist, lautet die Antwort ja. Zwar ist es hier so, dass die Krankenkasse einen höheren Festzuschuss bietet, doch bei kieferorthopädischen Maßnahmen, die gerade in jungen Jahren häufig notwendig sind, reicht das oft nicht aus. Erst ab der Kieferidentifikationsgruppe (KIG) 3 von insgesamt fünf werden überhaupt Leistungen von der gesetzlichen Versicherung übernommen, bei wem die Fehlstellung nicht so gravierend ausfällt, so dass er nur in Stufe 1 oder 2 fällt, landet die Rechnung auf dem eigenen Tisch.

Eine Zahnzusatzversicherung ist dann die einzige Möglichkeit, hohe Kosten mit Hilfe einer zu umgehen. Doch ist hier unbedingt zu beachten, dass es viele Tarife gibt, die eine kieferorthopädische Korrektur nicht beinhalten. Man sollte deshalb den Vertrag genauestens studieren und auch das Kleingedruckte nicht außer Acht lassen. Als Richtlinie sei genannt, dass einige Gesellschaften bis zu 80 Prozent für solche Behandlungen übernehmen. Weiterhin sollten Eltern für ihre Kinder Wert auf eine gute Prophylaxe legen, da sich Zahnkrankheiten auch auf die zweiten Zähne übertragen können. Eine gute Zahnzusatzversicherung leistet auch für Kinder-Prophylaxe und Fissurenversiegelung der bleibenden Zähne. Dabei muss man immer darauf achten, wie hoch die Erstattung der ausgewählten Zahnzusatzversicherung ist. Manche Gesellschaften erstatten für diese Leistungen nicht die vollen Kosten.
Nur in den wenigsten Fällen ist Zahnersatz bei Kindern nötig, umso wichtiger ist es, einen Zahnzusatzversicherungsvergleich
zu finden, die sich nicht allein auf diese Leistung beschränkt.

Beachten sollten Eltern bei der Wahl der Zahnzusatzversicherung für ihren Nachwuchs, dass hier dieselben Regeln gelten wie für Erwachsene: die Versicherung muss abgeschlossen sein, bevor Zahnarzt oder Kieferorthopäde eine Behandlung für unumgänglich halten, sonst übernimmt sie im Leistungsfall nicht die Kosten. Dabei sollte man berücksichtigen, dass manche Gesellschaften bei der Zahnzusatzversicherung nicht sofort nach Versicherungsbeginn die volle Leistung erbringen. In der Regel beträgt diese Wartezeit acht Monate. In den ersten Jahren ist meist eine Leistungsstaffelung vertraglich festgelegt, sodass erst nach mindestens zwei Jahren eine Rechnung ohne Summenbegrenzung übernommen wird.

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