Neues Gesetz fördert Vereinbarkeit von Pflege eines Angehörigen und Beruf

Der Wunsch nach einer Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist in Deutschland sehr hoch. Immer mehr Angehörige möchten ihre Angehörigen zuhause pflegen. Durch das neu verabschiedete Gesetz der Familienpflegezeit wird es Berufstätigen seit dem 1.1.2012 ermöglicht, Pflege und Beruf über zwei Jahre miteinander zu kombinieren. Einen Anspruch auf die Familienpflegezeit gibt es allerdings nicht. Vielmehr muss der Arbeitgeber diesem zustimmen. Die Steuerkanzlei Heim aus Augsburg informiert über die Erleichterung für pflegende Angehörige.

Bei gleichem Gehalt Arbeitszeit verkürzen und Zeit für Pflege gewinnen

Das Gesetz zur Familienpflegezeit gibt Erwerbstätigen mit Zustimmung des Arbeitgebers, die Möglichkeit, für die Pflege von Angehörigen zwei Jahre lang die Arbeitszeit zu verringern. Wird die Arbeitszeit in der Pflegephase beispielsweise von 100 auf 50 % reduziert, erhalten die Beschäftigten weiterhin 75 % des letzten Bruttoeinkommens. Der Lohnausfall wird in diesem Fall vom Arbeitgeber aufgestockt. Zum Ausgleich muss der Arbeitnehmer später wieder Vollzeit arbeiten, bekommt in diesem Fall aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts. Diese Regelung gilt so lange, bis das Zeit- und Gehaltskonto wieder ausgeglichen ist.

Versicherung abschließen

Wer die Möglichkeit zur Familienpflegezeit nutzt, der muss zusätzlich eine Versicherung abschließen, um Ausfallrisiken für den Arbeitgeber im Falle von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit zu minimieren. Die Prämien sind jedoch relativ niedrig.

Für ausführliche Informationen zur Familienpflegezeit steht die Steuerkanzlei Heim aus Augsburg jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt

Steuerkanzlei Heim
Ansprechpartner: Gerhard Heim
Steuerberater
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