Unfall beim Sport

Ob zu Hause, im Job oder beim Sport, die gesundheitlichen Folgen eines Unfalls können einen schnell in den finanziellen Ruin treiben. Erleiden Sie bleibende Schäden oder eine Invalidität, dann zahlt die private Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung tritt nur in Leistung, wenn sich der Unfall auf direktem Weg zur Arbeit oder bei der Arbeit ereignet hat.
Sie erhalten von Ihrer Versicherung eine Einmalzahlung, deren Höhe von der Versicherungssumme und vom Grad der Invalidität abhängt. Manche Versicherungen zahlen darüber hinaus bei Invaliditätsgraden ab 50% eine lebenslange monatliche Rente.
Vor Abschluss einer Police sollten Sie die Gliedertaxe genau unter die Lupe nehmen. Diese regeln, wie der Grad der Invalidität ermittelt wird. So kann der Verlust eines Armes bei einer Versicherung einer Invalidität von 40% entsprechen und bei einer anderen von 50%. Dies hat enorme Auswirkungen auf die Höhe der auszuzahlenden Versicherungssumme. Außerdem ist dieser Prozentsatz entscheidend, wenn es darum geht, ob Sie eine monatliche Unfallrente erhalten werden oder nicht. Die meisten Versicherungen zahlen die Rente erst ab einer Invalidität von 50% aus.
Wählen Sie einen Progressionstarif, dann erhalten Sie eine umso höhere Summe desto schlimmer die Unfallfolgen sind. Die Progression setzt in der Regel bei circa 60-70% Invalidität ein. Ist die Versicherungssumme 100.000 Euro und die Progression 300%, dann wird bei der Vollinvalidität eine Einmalzahlung von 300.000 Euro geleistet.
Bei linearen Verträgen ist die höchstmögliche Auszahlung gleich der festgelegten Versicherungssumme.
Bei der progressiven Variante müssen Sie darauf achten, dass Sie auch bei niedrigen Invaliditätsgraden gut versorgt sind. Selten verursachen Unfälle Beeinträchtigungen von mehr als 40%.
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