WEG-Verwalter berät zur Finanzierung einer neuen Heizung durch Wärme-Contracting

WEG-Verwalter sehen sich mit mancher Herausforderung konfrontiert. Beispielsweise mit dieser: Was tun, wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft in absehbarer Zeit eine neue Heizung benötigt, aber vorerst keine ausreichenden Mittel dafür vorhanden sind? Abzuwarten, bis die notwendigen Gelder zusammenkommen, kann in der Praxis bedeuten, sich von Notreparatur zu Notreparatur zu hangeln – im Winter sicherlich kein angenehmer Zustand. Eine Alternative kann in manchen Fällen das sogenannte Wärme-Contracting sein. Dabei wird eine neue Heizung von einem Dienstleistungsunternehmen gestellt und eingebaut, ohne dass die Wohnungseigentümer die Heizungsanlage kaufen müssen. Die Anlage bleibt Eigentum des Dienstleisters (Wärme-Contractors), der die Bewohner mit Energie versorgt und ihnen dafür monatliche Beiträge in Rechnung stellt. Diese decken nicht nur den Wärmeverbrauch ab, sondern enthalten auch einen Pauschalbetrag, der die Bereitstellung der Heizung, den Einbau, die Wartung und alle anfallenden Reparaturen abdecken sollte. Statt also eine neue Heizanlage auf einen Schlag zu bezahlen, entrichten die Wohnungsbesitzer monatliche Pauschalen, die oft alle Dienstleistungen und alle Folgekosten rund um die Heizung beinhalten. Dafür sind die Eigentümer dann rund 10-15 Jahre lang an den Contractor gebunden.

Die Entscheidung für oder gegen das Wärme-Contracting sowie die Wahl des richtigen Anbieters kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft nur selbst auf ihrer Eigentümerversammlung treffen. Der WEG-Verwalter kann hierbei lediglich beratend tätig sein. So war es vor kurzem auch bei einer Eigentümergemeinschaft in Voerde, die sich nach gründlicher Abwägung für einen Vertrag mit einem Contractor entschied. Der WEG-Verwalter von der Wohnbau Service (Hausverwaltung aus Bonn), die die Wohnanlage betreut, half bei der Abwägung des Für und Wider sowie beim Vergleich von Angeboten. Mittlerweile wurde die neue Heizung eingebaut und alle Begleitarbeiten, zum Beispiel die Erneuerung von Heizleitungen, ausgeführt. Ein ausführlicherer Bericht über diesen Beispielfall ist hier auf einem Infoportal zur WEG-Verwaltung nachzulesen.

Die Frage, ob Wärme-Contracting sinnvoll ist, kann nicht generell, sondern nur in Bezug auf jeden Einzelfall beantwortet werden, wie die WEG-Verwalter der Wohnbau Service Bonn GmbH betonen. Die Antwort hängt nicht nur von der Finanzlage der WEG, sondern auch wesentlich davon ab, ob durch die neue Heizanlage – im Vergleich zur vorherigen Anlage – relativ viel Energie gespart werden kann. Denn nur dann kann sich das Contracting rechnen.

Über WEG-Verwalter und Wohnungseigentümergemeinschaften

Ein WEG-Verwalter ist als Hausverwalter unter anderem für die Instandhaltung von Wohngebäuden zuständig, die nicht einem einzelnen Hausbesitzer, sondern einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gehören. Jedem Mitglied einer solchen Gemeinschaft gehört im Haus mindestens eine Wohnung, und er ist Miteigentümer des Gebäudes. Zu den wesentlichen Aufgaben des WEG-Verwalters zählt es auch, die Finanzmittel der Eigentümergemeinschaft zu verwalten, Wirtschaftspläne aufzustellen und Abrechnungen zu erstellen. Daneben können WEG-Verwalter die Wohnungseigentümergemeinschaft in den verschiedensten Fragen beraten, wie das Contracting-Beispiel zeigt.

Über die Wohnbau Service Bonn GmbH

Die Wohnbau Service Bonn GmbH hat selbst rund 90 Jahre Erfahrung in der Wohnungsverwaltung und ist zudem in den Bereichen Vermietung, Neubau und Altbausanierung tätig. Das Unternehmen bewirtschaftet rund 17.100 eigene Wohnungen und weitere 3.700 Einheiten im Auftrag Dritter. Bei Instandhaltungsmaßnahmen wie auch bei kaufmännischen und steuerlichen Fragen greift Wohnbau Service auf hauseigene Experten zurück.

Weblink: www.wohnbau-service.de

Pressekontakt zu dieser Mitteilung:

Sebastian Hinsch
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30.12.2011:

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