Grundsätzliches Einsichtsrecht der Betroffenen...

Teil 3: Recht haben und Recht bekommen…
Wenn man bedenkt, dass die oben beschriebenen Punkte alleine schon einen Zeitraum von über zwei Jahren für sich beansprucht haben, sollte doch jeder Verständnis dafür haben, dass ich mir später doch anwaltliche Hilfe gesucht habe. Nach jahrelanger Aktivität habe ich auch keine Kraft mehr, meine Angelegenheiten alleine zu klären. Mit meinem Anliegen werde ich nicht nur nicht ernst genommen, ich hatte oft den Eindruck, einfach nur veralbert zu werden.

Ausschlaggebend war die Tatsache, dass ich mich u. A. auch mit dem Thema sexueller Missbrauch an die dafür zuständigen Stellen gewandt habe. Die kirchliche Seite kann ich kurz beschreiben: Ich habe entsprechende Stellen kontaktiert, Berichte geschrieben und verschickt und auf Antwort gewartet. Ich warte heute noch.

Etwas länger ist die Beschreibung, die sich mit dem Landschaftsverband befasst. Natürlich hatte man auch dort keine Heimakten mehr von mir. Aber unterhalten könnte man sich ja, das würde vielleicht auch schon helfen. Zunächst hatte mein Gesprächspartner auch einen netten Eindruck auf mich gemacht. Als mein Anliegen aber konkreter wurde, änderte sich das.

Da der sexuelle Missbrauch sich in meinem Fall auch auf die in der Trägerschaft des Landschaftsverbandes befindliche Schule erstreckte, blieb dieses Thema natürlich nicht unerwähnt. Meine Schulakte (ich komme mir langsam lächerlich vor) ist durch einen Wasserschaden vernichtet worden.

Nachdem ich Namen genannt hatte, erhielt ich in einem Fall 5 Anschriften. 4 waren bundesweit verteilt, eine Anschrift wies Melbourne als Wohnort auf. Diese Leute sollte ich dann mal anschreiben und nachfragen, ob sie als Täter in Frage kämen. Auf meinen Einwand, warum das nicht von Seiten des LV geschieht, erhielt ich die Antwort, die Leute würden sich einen Anwalt nehmen und dem wollte man nicht begegnen. Was glauben die denn, was ich bekommen würde? Blümchen?

Also habe ich mich an einen für die Schulen zuständigen Menschen gewandt. Der reagierte auch und besuchte mich sogar zu Hause. Meine Schulakte wollte er über die Bezirksregierung anfordern, ebenso die Personalakten der entsprechenden Lehrer. Das hörte sich richtig toll an... Ich hätte es besser wissen müssen.

Es entstand ein Schriftstück in dem lediglich meine Schulakte angefordert wurde. Es wurde darauf hingewiesen, dass eine Art „Rehabilitation“ stattfinden solle, da unbegründete Diebstahlsvorwürfe im Raume stünden. Der sexuelle Missbrauch wurde mit keinem Wort erwähnt. Als ich das bemängelte, erhielt ich zur Antwort, man wolle „keine schlafenden Hunde wecken“.

Stattdessen erhielt ich die Telefonnummer eines Menschen, der wohl in der Lage sein solle, Dinge herauszufinden, die nicht einmal in den Rechnern des LV stünden. Diesen Menschen sollte ich mal kontaktieren, aber nicht erwähnen, woher ich die Kontaktdaten habe.

Das hat mich gewarnt. Zudem war ich mir auch nicht sicher, ob ich mich mit einer solchen Vorgehensweise nicht auch strafbar machen würde. Ich ließ ich die Finger davon.

Letztlich habe ich mich an den Weißen Ring gewandt (Vorschlag aus dem LV) und dort um Mithilfe gebeten.

Gemeinsam beschlossen wir, einen Antrag nach dem OEG zu stellen. Dieser ist beim LV zu stellen, jedoch bei einer anderen Kontaktperson. Was soll ich sagen:
Berichte schreiben,
Zeugen nennen,
Adressen ausfindig machen…
Einen Anwalt, so die Meinung des Mitarbeiters beim LV, bräuchte ich erst mal nicht.

Das ist jetzt ein ¾ Jahr her.

Die Sache mit dem Anwalt sollte wirklich jedes Heimkind machen, aber die hat auch ihre Tücken.

Mein erster Antrag an meine Rechtsschutzversicherung wurde abgelehnt. Also habe ich versucht, an einen Beratungsschein zu kommen. Grundsätzlich wäre das auch angesichts von Hartz IV kein Problem gewesen. Trotzdem habe ich den Beratungsschein nicht bekommen. Der Grund ist ganz einfach. Mein Mann und ich lagen trotz Hartz IV etwa 70,- € über einem Satz, der für mich ein Buch mit 7 Siegeln ist. Hätte ich irgendwo noch einen völlig unnötigen Kredit abzuzahlen gehabt, wäre das gar kein Problem gewesen. Da wir aber nicht über unsere Verhältnisse leben, bekommen wir auch keine Hilfe, so einfach ist das.

Da sich die anwaltliche Hilfe, wie hier ganz sicher ausreichend geschildert, auf mehrere Teilbereiche erstreckt, bekam ich Ärger mit meiner Rechtsschutzversicherung. Die hat zwar zwischenzeitlich den ursprünglich abgelehnten Schadensfall doch noch übernommen mir aber danach sofort gekündigt, weil es dann zwei Schadensfälle innerhalb von 12 Monaten waren. Mit anderen Worten – entsprechende Bedingungen nach den Allgemeinen Bedingungen für Rechtsschutzversicherungen erfüllt.

Der Kündigung zu widersprechen, weil die Fälle zusammen gehören, hat mich erst einmal nicht weiter gebracht. Auch mein mehrfacher Hinweis darauf blieb unbeachtet. Die Rechtsschutzversicherung hat die Kündigung einfach nur gnadenlos durchgezogen. Somit sind mir in Bezug auf weitere Richtungen in meiner Angelegenheit schlicht die Hände gebunden. Darin sehe ich durchaus eine Rechtsbeugung.

(Fortsetzung folgt)