Negative SCHUFA-Einträge löschen

Nicht nur sehr nervig, sondern bald schon diskriminierend sind negative Schufaeinträge. Man wird geradezu als Mensch zweiter Klasse hingestellt. Einen Kredit kann man vergessen, mal eben beim Kaufhaus etwas auf Ratenzahlung kaufen ist nicht, sogar die Eröffnung eines neuen Bankkontos wird zur herausvorderung.

Das wirklich Schlimme dabei ist ja, dass es verdammt schnell geht und man hat so einen negativen SCHUFA-Eintrag. Ein Missverständniss oder eine vergessene Rechnung kann schon reichen um in diese unangenehme Lage zu geraten. Leider wissen die Meisten nicht wie man sich dagegen wehrt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten Schufaeinträge löschen zu lassen. Dazu braucht man noch nicht einmal einen teuren Anwalt, das kann eigentlich jeder selber! SCHUFA-Einträge löschen

Unter diesen Umständen können SCHUFA-Einträge gelöscht werden
Ein paar Beispiele:

  • Anfechten einer falschen Meldung an die Schufa
  • Widerruf eines unrichtigen Eintrags
  • Einspruch bezüglich einer strittigen Forderung
  • Widerrufen eines Eintrages unter 1'000 EUR
  • Antrag auf Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis

Diese Möglichkeiten sollten natürlich ausgeschöpft werden um kleine und zweifelhaft Einträge löschen zu lassen - Ein paar richtig formulierte Briefe an die SCHUFA reichen aus! Man kann also doch noch ohne teuren Anwalt zu seinem Recht kommen. Mit einer sauberen SCHUFA lebt es sich dann gleich wieder unbeschwehrter. Endlich ist man wieder voll geschäftsfähig und kann alle Angebote in Anspruch nehmen. Es lohnt sich negative Schufaeinträge, falls möglich, zu löschen.

FinanzHelfer.com stellt weiterführende Informationen zu diesem Thema zur Verfügung - SCHUFA bereinigen


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