Jugendamt erschleicht sich Beschluß zur Fremdunterbringung

Stuttgart.

Nachdem das Jugendamt Stuttgart sich vor mehreren Jahren einen Beschluss für die Fremdunterbringung zweier Jungen erschlichen hat, sieht es keine Notwendigkeit mehr, diesen Zustand jemals wieder zu ändern. Im Gegenteil: Hier vorliegende Unterlagen belegen, dass insgeheim "runde Tische" mit Staatsanwaltschaft, Polizei und Gerichtsvollzieher einberufen wurden, um die Trennung der Kinder von ihrer Mutter zu festigen. Auf diese Weise sollten -quasi auf Vorrat- vorab Beschlüsse zur erneuten Kindeswegnahme erstellt werden, falls die Familie auf den Gedanken kommt, jemals wieder zusammen wohnen und leben zu wollen.

Um die Rechte der Mutter möglichst weit auszuschalten, hat ihr das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt per Gefälligkeitsbeschluss die Gesundheitsfürsorge, das Recht auf Auswahl der Schule sowie weitere Elternrechte entzogen.

Die beiden Kinder der Mutter wurden gezwungen, in einem Kinderheim 100 km von ihrer Mutter entfernt zu wohnen und waren illegal an der dort angegliederten Privatschule angemeldet. Für die Fremdunterbringung zahlt der Steuerzahler 7000 € pro Monat und Kind, obwohl es in diesem Fall keine rechtliche Grundlage dafür gibt. Während der so genannten Freizeit werden dort die Kinder stetig beobachtet, und es wird ihnen unter Strafandrohung verboten, das Heimgelände zu verlassen.

Auch in diesem "Problemfall" will das Jugendamt Stuttgart das "Problem" in Form von möglicher Öffentlichkeit schnellstmöglich loswerden und versucht die Ware in Form der Kinder nun an ein anderes Jugendamt zu verschieben. Recherchen ergaben dass diese Art der Problemlösung im Jugendamt Stuttgart geradezu systematisch angeordnet zu werden scheint.

Für Ende August hatte die Familienrichterin des "Bestimmungsortes" nun zur Besprechung ins Dienstzimmer geladen. Vorher hatte deren Kollegin den Antrag der Mutter auf einstweiligen Rechtsschutz erst liegengelassen, dann aber einseitig mit dem Jugendamt telefoniert, um ihm so zu einer scheinbaren Legalisierung seines kriminellen Verhaltens zu verhelfen.

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