Networkerbesuch nur nach vorheriger Einwilligung erlaubt?

Kennen Sie als Networker die Situation in der Sie an der Haustür oder am Telefon etwas verkaufen sollen und erhalten nur unhöfliche Antworten.
Dies kann daran liegen, dass die Menschen sich belästigt fühlen. So sieht es auch das Landgericht Leipzig, welches in einem Urteil vom 21.11.2010 entschieden hat, dass Haustürwerbung gegenüber Privatpersonen nur nach vorheriger Einwilligung im Opt-In-Verfahren erlaubt ist. Fachanwältin und Network-Karriere-Gastautorin Dr. Nathalie Mahmoudi hat das Urteil aus Sich der täglichen Arbeit von Network-Marketing-Vertriebspartnern angeschaut und rät zumindest zur Vorsicht.

Erfahren Sie mehr über das richtige Handeln als Networker in der neuen Network-Karriere, welche ab dem 23. Juli an den stark frequentierten Bahnhof- und Flughafen- Kiosken erhältlich ist.

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