Der Börsengang mit einer Börsenemission als IPO oder Primary Offering von Aktien oder Anleihen

Der Börsengang mit einer Börsenemission, so Dr. Horst Siegfried Werner ( http://www.finanzierung-ohne-bank.de ) ist ein IPO oder wird als ausserbörsliche Kapitalmarktemission mit einem Listing im Freiverkehr der Börse zur Kapitalaufnahme von Eigenkapital oder Anleihekapital durchgeführt. Ein Börsengang ist auch bekannt als sogen. Going Public und hat nach herkömmlicher Vorstellung die Einführung der Aktien eines Unternehmens an einer Börse zur Eigenkapitalbeschaffung im Rahmen eines IPO´s ( Initial Public Offering oder Primary Offering = erstes öffentliches Angebot der auszugebenden Wertpapiere ) zum Inhalt. Der Börsengang mit einer Börsenemission als "Going Public" geschieht somit über eine Aktienemission oder Anleiheemission. Darüber hinaus wird heutzutage auch das Angebot und die Einwerbung von Beteiligungskapital mittels eines Emissionsprospektes als Verkaufsprospekt über wertpapierfreie Vermögensanlagen oder als Wertpapierprospekt über wertpapierverbriefte Beteiligungsformen am freien Kapitalmarkt, unabhängig von der Beteiligungsform, als vorbörsliche Emission mit der Vorstufe zum Börsengang ( sogen. Pre-IPO ) bezeichnet. Das vorbörsliche Pre-IPO ist also allgemein der Gang eines Unternehmens an die Kapitalmarkt- und Anleger-Öffentlichkeit, um Kapital für ein Unternehmen zur Unternehmensfinanzierung ausserhalb von Bankkreditkapital einzuwerben.

Im nordamerikanischen Wirtschaftsraum ist der Börsengang als IPO die Bezeichnung für die öffentliche Erstemission von Shares oder Bonds großer oder mittelständischer Unternehmen. Das IPO wird vornehmlich bei dem Gang eines Unternehmens an die Börse verwendet. Werden die Gesellschaftsanteile im vorbörslichen Bereich emittiert, spricht man von Pre-IPO, wobei „Pre“ für „vorbörslich“ oder "ausserbörslich" steht. Im Zeitalter des Internets kann das öffentliche Angebot auch über das Datennetz verbreitet werden. Man bezeichnet diese Form der Emission als e-PO, als "electronic Public Offering" über das Internet als Online-Offering.

Als ein Cold-Going-Public oder Cold-IPO bezeichnet eine Transaktion, bei der ein nicht börsennotiertes Unternehmen mit einem börsennotierten Unternehmen sich gesellschaftsrechtlich durch Unternehmensfusion zusammen schließt, um auf diese Weise „durch die Hintertür“ ein Börsenlisting zu erreichen. Mit dem Unternehmenszusammenschluss wird die Börsennotierung weiterhin aufrechterhalten. Das Hauptmotiv für einen derartigen „Börsengang“ liegt in einem schnellerem und teilweise kostengünstigeren Zugang zum öffentlichen Kapitalmarkt. Ein weiteres Motiv ist die Realisierung von wirtschaftlichen Synergieeffekten, die durch die Fusion komplementärer Unternehmen erhofft werden.

Beim Going Public als Börsengang sind unternehmensintern eine Reihe von Fragen zur Börsenfähigkeit zu stellen und zu beantworten:

- Welche Gründe haben die Eigentümer-Altaktionäre für eine Börseneinführung ?
- Wird das Unternehmen als börsennotierte Aktiengesellschaft die zukünftigen Anforderungen der Märkte besser bewältigen als in anderen Rechtsform-Strukturen ?
- Ist eine Rechtsformumwandlung in eine Aktiengesellschaft vollständig vollzogen ?
- Welche Bankpartner sollen das Unternehmen beim Börsengang begleiten und den Börsenzulassungsantrag stellen ?
- Hat das Unternehmen Alleinstellungsmerkmale, die zum Erfolg eines Going Publics bzw. Börsengangs beitragen ?
- Welchen Zweck soll der Emissionserlös erfüllen und könnte dies Ziel anderweitig erreicht werden ?
- Soll für den Börsengang eine Kapitalerhöhung durchgeführt werden oder sollen (auch) Altaktien zum "Kasse machen" platziert werden ?
- Welche Interessen verfolgen die derzeitigen Aktionäre und welchen Fremdinteressen könnte das Unternehmen nach der Börseneinführung durch neue Gesellschafter des Unternehmens ( Übernahme-Gefahren ? ) ausgesetzt sein ?
- Soll die qualifizierte Mehrheit der Altaktionäre ( 75 % plus 1 Aktie ) oder nur die einfache Mehrheit erhalten bleiben ?
- Ist für die Altaktionäre der Abschluß eines Stimmrechts-Bindungsvertrages sinnvoll ?
- Kann das Unternehmen die an einen Börsengang erforderlichen Voraussetzungen bzw. Erwartungen (Grundkapitalausstattung, Umsatzgröße und -wachstum, WP-testierte Jahresabschlüsse, Anzahl zu platzierender Aktien vom Grundkapital, Gesamtvolumen anzubietender Aktien, Ausgabekurs, zukünftige Ertrags- und Umsatzrendite, positive Marktentwicklungen vorhanden ) erfüllen ?
- Für welches Börsensegment soll der Börsen-Zulassungsantrag gestellt werden ?
- Ist das Unternehmen für einen Börsengang hinreichend ( Einrichtung einer Abteilung für Public- und Investor-Relations, Erfüllung von Zwischenberichts-Pflichten ) organisiert ?
- Sind Vorstand und Aufsichtsrat für die Zukunfts- und Börsenaufgaben des Unternehmens qualifiziert besetzt ?
- Besitzt das Unternehmen ein Risk-Management – auch zur Beachtung der Compliance-Regelungen ?
- Sind die Mittel-Managementstrukturen des Unternehmens für einen Börsengang geeignet ?
- Kann das Untenrehmen mit einer interessanten Equity Stroy aufwarten ?
- Verfügt die Aktiengesellschaft über effiziente Informations- und Kontrollsysteme zur Erfüllung zukünftiger Öffentlichkeitsarbeit und von Ad-hoc-Mitteilungsverpflchtungen ?
- Ist der vorgesehene Börsengang mit seinen steuerlichen Auswirkungen sowohl auf die Altaktionäre als auch auf die Unternehmenssteuern selbst geprüft ?
- Sind die Aktionäre des Unternehmens bereit, die mit dem Börsengang einhergehende Aufgaben ( Bilanz-Pressekonferenzen, Analysten-Gespräche, Being-Public-Aufgaben etc. ) auf Dauer qualifiziert zu erledigen ?

Ein Börsengang ist auch für kleine und mittlere Unternehmen möglich. In einem Book-Building-Verfahren kann der endgültige Aktien-Ausgabekurs gefunden werden. Um die Erfolgschancen als innovatives KMU bei einem IPO oder Pre-IPO abschätzen zu können, ist die aktuelle Kapitalmarktlage zu erkunden. Auch für KMU´s sind entsprechende Eigenkapital-Finanzierungsgelder für Zukunftsinvestitionen erforderlich, die nicht immer bankenfinanziert sein können. Die ( fehlenden ) Finanzierungsmittel für die Entwicklung neuer Produkte, Technologien und Dienstleistungen sind oft ein großes Wachstumshemmnis der KMU´s. Die Finanzmittel-Beschaffung stellt jedoch einen entscheidenden Faktor für dei Wettbewerbsfähigkeit der mittleren Untenrehmen im internationalen Vergleich dar. Um den Zugang zum Eigenkapital zu erleichtern, hat der Gesetzgeber den Börsengang auch für kleine Unternehmen durch den sogen. Entry Standard an den Börsen erleichert. Hier können sich Aktiengesellschaften bereits mit einem Mindestgrundkapital von nur Euro 250.000,- listen lassen.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Börsengang mit der Börsen-Zulassung sind entsprechend den einzelnen Börsensegmenten abgestuft und damit unterschiedlich geregelt. Die geringsten Erfordernisse sind beim Entry Standard für junge Unternehmen gegeben, wo lediglich ein Grundkapital von Euro 250.000,- gegeben sein muß. Es wird zwischen dem amtlichen Handel, dem geregelten Markt und dem Freiverkehr differenziert. Die Zulassung erfolgt durch die Zulassungsstelle der jeweiligen Börse. Dort ist ein entsprechender Zulassungsausschuß eingerichtet, an den der Zulassungsantrag zu richten ist. Der Zulassungsantrag kann für des Emissionsunternehmen nur durch eine Vollbank oder durch eine Wertpapierhandelsbank, welche(s) selbst an der jeweiligen Börse zur Teilnahme am Wertpapierhandel zugelassen sein muß, gestellt werden. Das Emissionsunternehmen kann also den Börsenzulassungantrag nicht selbst stellen.

Interessenten erhalten auf Anfrage weitere kostenfreie Informationen zur Umsetzung eines Börsenganges von dem Kapitalmarkt-Praktiker Dr. Horst Siegfried Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Anfrage.