Gesetzlosigkeit der Justiz

"Fehlurteile: Wie gerecht kann Justiz sein?" So lautete das Titelthema im Spiegel 22/2011. Der diesbzgl. Artikel "Glaube und Wahrheit" von Gisela Friedrichsen et al. erinnert wieder an gern unterschlagene und ignorierte Fakten, z.B. an die rettungslose Widersprüchlichkeit von Gutachten, an die häufigen Widerlegungen endgültiger Urteile usw. usf., besonders aber an das unverantwortliche Vertrauen vieler in die Justiz - bis hin zur Mittäterschaft bei Justizverbrechen.
Diese sog. "Selbstgerechtigkeit" der Justiz mit all ihrer Ignoranz gegenüber der Beweislage ist sicherlich ein Problem. Besonders schwierig wird es für die unschuldigen Justizopfer, wenn es noch viel grundsätzlicher um die Gesetzeslage geht, also nicht nur um die Frage, ob eine Tat überhaupt so oder anders begangen wurde, sondern darum, ob eine Tat eigentlich gesetzlich verboten ist. S. den Grundsatz "nulla poena sine lege" (keine Strafe ohne Gesetz): Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit vor Begehen der Tat gesetzlich bestimmt war (Art. 7 EMRK; 1 StGB; Art. 103,2 GG). Das typische Beispiel ist die unbestimmte "Beleidigung" (§185 StGB). Hier ist jede Rechtssicherheit vollkommen ausgeschlossen, so dass nur die Faustregel übrigbleibt: "Ehrenschutz" ist Täterschutz.
Noch problematischer ist allerdings der aktuell gegen den Verf. geführte Strafprozess. Der Verf. soll einzig und allein dafür bestraft werden, dass er sog. "Sedisvakantist" ist: Der "Sedisvakantismus" besteht in der einfachen Anerkenntnis der Tatsache, dass es seit dem Tod von Papst Pius XII. i.J. 1958 keinen rechtmäßigen Papst mehr gibt. Die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils", eine antichristliche Gemeinschaft und dezidierte Gegenkirche, verwendet dementsprechend zu Unrecht den Titel "katholische Kirche".
Nun kann jeder selbst Nachforschungen zur Strafbarkeit des "Sedisvakantismus" anstellen. Eine Volltextsuche im StGB liefert exakt gar keine Ergebnisse. Nun gut, vielleicht fehlt ja nur dieser spezielle Begriff, während es irgendwie umschreibend als strafbar bestimmt wäre, dem weißgekleideten Mann im Vatikan das Papstsein abzusprechen. Aber auch Suchen nach Papst, Vatikan, Rom und Soutane laufen ins Leere. Kurzum: Es gibt noch nicht einmal einen Hinweis, dass der Sedisvakantismus überhaupt strafbar sein könnte. Dementsprechend waren bereits die Anklageschrift und die Verfahrenseröffnung reine Straftaten.
Am ersten Verhandlungstag machte der Verf. auf diese klare gesetzliche Lage aufmerksam und forderte nachdrücklich, dass zunächst einmal die gesetzliche Bestimmung genannt würde, gegen die der Verf. verstoßen haben soll. Wolfhart Timm von Amtsgericht Dorsten weigerte sich hartnäckig, diese absolut grundlegende Frage zu beantworten, und wiederholte statt dessen gebetsmühlenartig, dass die Bezeichnungen "römisch-katholisch" und folglich "römisch-katholischer Priester" geschützt seien. Also: Eine solche Rechtslage wird vom Verf. sogar ausdrücklich gefordert. Tatsächlich macht sich die V2-Gruppe ja des Betrugs strafbar, indem sie sich als "katholische Kirche" ausgibt, und die BRD macht sich strafbar, wenn sie diesen Betrug unterstützt, und erst recht, wenn sie gegen den Verf. vorgeht, weil er diesen Betrug eben nicht unterstützt.
Die Behauptung, gegen den Verf. würde nicht wegen "Sedisvakantismus" vorgegegangen, sondern wegen "Missbrauchs von Titeln", ist schlichtweg eine Lüge. Denn die BRD geht von etwas aus, was sie nie bewiesen hat und was sogar bewiesenermaßen falsch ist, i.e. dass die V2-Gruppe die katholische Kirche ist. S. zudem Pietro Rainalducci alias Gegenpapst Nikolaus V.: Obwohl vom römischen Volk zum Papst gewählt, von Kaiser Ludwig dem Bayern zum Papst erklärt und in Rom als Papst residierend, war nicht Rainalducci der rechtmäßige Papst, sondern der in Avignon residierende Johannes XXII. Die ganzen V2-"Päpste" könnten selbst durch noch so viele Gesetze keine rechtmäßigen Päpste werden; sämtliche derartigen Gesetze wären nichtig, und ihre Anwendung wäre strafbar.
Wie der Verf. immer wieder erklärt hat, könnte man ihn allenfalls dann bestrafen, wenn er sich als Priester der V2-Gruppe ausgegeben hätte. Dies hat er aber nie getan, ganz im Gegenteil: Der Verf. ist als Sedisvakantist weit bekannt. Seit über 15 Jahren publiziert er im großen Umfang und Umkreis Informationstexte zum Sedisvakantismus.
Mag es also in der Justiz noch so viele Verfahrensfehler zu beklagen geben, das Problem liegt noch viel tiefer: Die Justiz hat sich sogar von den Gesetzen emanzipiert. Dass es hierbei nicht nur um ein temporäres Einzelschicksal geht, sondern um eine Frage, die objektiv für jeden Menschen für alle Ewigkeit allerhöchste Bedeutung hat, i.e. die Frage nach der wahren Religion, dürfte die Schuld der Justiz kaum mindern.


Über Pater Lingen

Benutzerbild von Pater Lingen

Vorname
Pater Rolf Hermann

Nachname
Lingen

Adresse

Goldbrink 2a
46282 Dorsten

Homepage
http://www.pater-lingen.de

Branche
Priester - Sedisvakantist